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Ausländische Einkünfte nach Umzug von Deutschland

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    Ausländische Einkünfte nach Umzug von Deutschland

    Hallo,

    ich bin französin und ich habe 4 Jahre in Deutschland gearbeitet. Ich habe bis zum Ende August in Deutschland gearbeitet, mit einem deutschen Vertrag. Ich bin am Ende August zurück nach Frankreich und seit beginne September 2017 arbeite ich in Frankreich, mit einem französischen Vertrag.
    Für die Lohnsteuererklärung 2017, ich schaffe nicht zu wissen :
    - wo ich meine französische Gehälte in der Erklärung eintragen muss
    - ob ich die Gehälte mit oder ohne Französische Steuer eintragen muss (da ich zahle ab September die Steuer in Frankreich)

    Vielen Dank im Falls jemand mir helfen kann

    VG
    Laurette

    #2
    AW: Ausländische Einkünfte nach Umzug von Deutschland

    Mit welcher Software soll denn die deutsche Steuererklärung erstellt werden?

    Das gewählte Unterforum passt sicher nicht und daraus sieht man auch nicht, welche Software verwendet wird.

    Das ab September in Frankreich erzielte Einkommen ist dort zu versteuern, die Einkünfte unterliegen aber in Deutschland dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

    Einkünfte sind der französische Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht. Die in Frankreich bezahlten Steuern dürfen nicht abgezogen werden!

    Alle Angaben sind in der Anlage WA-ESt zu machen!

    Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden französischen Einkünfte sind dort in Zeile 6 anzugeben.

    Sie werden lediglich bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, der auf die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres 2017 angewandt wird (Progressionsvorbehalt).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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