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UStG - polnischer Dienstleister

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    UStG - polnischer Dienstleister

    Kann mir hier jemand helfen? Ich habe eine Frage: Als Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Deutschland (nicht zur Umsatzsteuer votiert) suche ich jemanden, der das Treppenhaus reinigt, also einen Dienstleister. Jetzt hat sich eine polnische Firma gemeldet, die erklärt hat, als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zu agieren und mir keine MWSt. in Rechnung zu stellen. Deren Firmenanschrift ist in Polen. Es ist beabsichtigt, die Kosten der Reinigung auf die Mieter bei den Betriebskosten umzulegen. Muss ich dann umsatzsteuerlich etwas beachten oder zahle ich die Rechnung einfach so, wie sie mir gestellt wird? Muss ich gegenüber dem Finanzamt irgendetwas melden? Normal setzte ich alle Rechnungen für das Haus (Handwerker etc.) ab, ich wohne selbst nicht darin.
    Freundliche Grüße
    Ellyra






    #2
    Und was hat jetzt deine Frage mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- zu tun?

    Ob eine Firma mit Sitz in Polen in Deutschland erbrachte Dienstleistungen als Kleinunternehmer nach deutschem Umsatzsteuerrecht abrechnen darf, ist eine Frage,

    die das Steuerrecht betrifft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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