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Verlustvortrag: warum nicht alle Studienjahre berücksichtigt?

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    Verlustvortrag: warum nicht alle Studienjahre berücksichtigt?

    Hallo,
    Ich habe Juli 2019 Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2018 geschickt. Vor 2019 habe ich keine Steuererklärungen geschickt.

    2012,13,14,15 war ich Student. Als Zweitstudium.
    Und aber seit Dezember 2014 arbeite ich.
    Für 2014 habe ich keinen Bescheid für Einkommensteuer bekommen. (Warum?)

    Ich habe für das Jahr 2012, 2013 und 2014 festgestellte Beiträge für Verlustvortrag als Bescheid erhalten.
    Im Bescheid für Einkommen zum 31.12.2015 wurde nur Verlustvortrag zum 31.12.2014 berücksichtigt. Da steht:
    Verbleibender Verlustvortrag
    hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 10.000EUR
    Davon ab:
    Verlustabzug im Jahr 2015..... 10.000EUR
    verbleibender Verlustvortrag..... 0

    Obwohl für das Jahr 2013 und 2014 im jeweiligen Bescheid steht: Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 Abs. 4 EStG festgestellt auf 10.000 EUR.
    Ich habe erwartet dass im Bescheid für Einkommen zum 31.12.2015 steht hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 30.000EUR.
    Meine Frage ist: warum wurden die Verlustvorträge für die Jahre 2012 und 2013 nicht berücksichtigt?
    Danke

    Zuletzt geändert von ____elster; 13.12.2019, 19:05.

    #2
    Was ist denn ein

    Zitat von ____elster Beitrag anzeigen
    Bescheid für Einkommen zum 31.12.2015
    ?

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was ist denn ein



      ?
      Bescheid für 2015 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Zinsen

      Kommentar


        #4
        Ich versuche die ganze Zeit Deine Frage zu verstehen. Letzendlich kann ich mir nur vorstellen, dass Du davon ausgehst, dass in 2015 auch ein Verlust aus 2013 berücksichtigt werden kann.

        Nein, es wird immer nur ins nächste Jahr vorgetragen. Der Verlust aus 2013 kann nur 2014 berücksichtigt werden. Im Bescheid für 2015 kann nur der Verlust aus 2014 berücksichtigt werden.

        Kommentar


          #5
          Ich verstehe auch nicht, ob es sich bei den 10.000 € um den kumulierten Verlust aus mehreren Jahren handelt, den das Finanzamt von

          Jahr zu Jahr weiter vorgetragen hat oder ob du jedes Jahr einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte von -10.000,00 € hattest.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ich versuche die ganze Zeit Deine Frage zu verstehen. Letzendlich kann ich mir nur vorstellen, dass Du davon ausgehst, dass in 2015 auch ein Verlust aus 2013 berücksichtigt werden kann.

            Nein, es wird immer nur ins nächste Jahr vorgetragen. Der Verlust aus 2013 kann nur 2014 berücksichtigt werden. Im Bescheid für 2015 kann nur der Verlust aus 2014 berücksichtigt werden.
            2012 10000 Verlust + 2013 10.000 Verlust + 2014 10.000 Verlust = Insgesamt 30.000 Verlust.
            2015 Arbeiten und ohne Verlust in diesem Jahr. --- sollte nicht Verluste aus dem Jahr 2012,2013 und 2014 kumuliert werden? Das heißt für mich: Verluste bis zum 31.12.2014 in Beschied für 2015 sollte 30.000 EUR sein. Nicht nur 10.000 vom letzten Jahr(2014).

            Zusammengefasst:
            hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2015
            hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2013..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2014
            hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2012..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2013
            Q: Sollte nicht Im Bescheid bis zum 31.12.2015 stehen hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 30.000EUR?
            Zuletzt geändert von ____elster; 14.12.2019, 15:28.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich verstehe auch nicht, ob es sich bei den 10.000 € um den kumulierten Verlust aus mehreren Jahren handelt, den das Finanzamt von

              Jahr zu Jahr weiter vorgetragen hat oder ob du jedes Jahr einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte von -10.000,00 € hattest.

              Nein Finanzamt hat nicht von Jahr zu Jahr weiter vorgetragen hat.
              Jedes Jahr 2012,2013,2014 hatte ich 10.000 EUR Verlust.
              Im Jahr 2015 angefangen zu arbeiten. Und im Bescheid für 2015 nur 10.000 EUR aus dem jahr 2014 berücksichtigt.
              Warum?
              hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2015
              hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2013..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2014
              hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2012..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2013
              Q: Sollte nicht Im Bescheid bis zum 31.12.2015 stehen hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 30.000EUR?

              Gruß
              Zuletzt geändert von ____elster; 14.12.2019, 15:15.

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                #8
                Du solltest die Frage, wo die festgestellten Verluste der Jahre 2012 und 2013 abgeblieben sind, mit deinem Finanzamt klären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich weiß jetzt spontan auch nicht wie so eine Verlustfeststellung aussieht. Aber meinem Sprachgefühl nach müsste ja vor dem Wort

                  Zitat von ____elster Beitrag anzeigen
                  hinzu
                  schon irgendwas stehen. Zu was werden denn diese 10.000 € hinzugerechnet?

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