Zitat von ____elster
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Verlustvortrag: warum nicht alle Studienjahre berücksichtigt?
Einklappen
X
-
Ich weiß jetzt spontan auch nicht wie so eine Verlustfeststellung aussieht. Aber meinem Sprachgefühl nach müsste ja vor dem Wort
-
Du solltest die Frage, wo die festgestellten Verluste der Jahre 2012 und 2013 abgeblieben sind, mit deinem Finanzamt klären.
- Likes 1
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch verstehe auch nicht, ob es sich bei den 10.000 € um den kumulierten Verlust aus mehreren Jahren handelt, den das Finanzamt von
Jahr zu Jahr weiter vorgetragen hat oder ob du jedes Jahr einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte von -10.000,00 € hattest.
Nein Finanzamt hat nicht von Jahr zu Jahr weiter vorgetragen hat.
Jedes Jahr 2012,2013,2014 hatte ich 10.000 EUR Verlust.
Im Jahr 2015 angefangen zu arbeiten. Und im Bescheid für 2015 nur 10.000 EUR aus dem jahr 2014 berücksichtigt.
Warum?
Q: Sollte nicht Im Bescheid bis zum 31.12.2015 stehen hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 30.000EUR?hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2015 hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2013..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2014 hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2012..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2013
Gruß
Zuletzt geändert von ____elster; 14.12.2019, 15:15.
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenIch versuche die ganze Zeit Deine Frage zu verstehen. Letzendlich kann ich mir nur vorstellen, dass Du davon ausgehst, dass in 2015 auch ein Verlust aus 2013 berücksichtigt werden kann.
Nein, es wird immer nur ins nächste Jahr vorgetragen. Der Verlust aus 2013 kann nur 2014 berücksichtigt werden. Im Bescheid für 2015 kann nur der Verlust aus 2014 berücksichtigt werden.
2015 Arbeiten und ohne Verlust in diesem Jahr. --- sollte nicht Verluste aus dem Jahr 2012,2013 und 2014 kumuliert werden? Das heißt für mich: Verluste bis zum 31.12.2014 in Beschied für 2015 sollte 30.000 EUR sein. Nicht nur 10.000 vom letzten Jahr(2014).
Zusammengefasst:Q: Sollte nicht Im Bescheid bis zum 31.12.2015 stehen hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 30.000EUR?hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2015 hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2013..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2014 hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2012..... 10.000EUR Im Bescheid bis zum 31.12.2013
Zuletzt geändert von ____elster; 14.12.2019, 15:28.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich verstehe auch nicht, ob es sich bei den 10.000 € um den kumulierten Verlust aus mehreren Jahren handelt, den das Finanzamt von
Jahr zu Jahr weiter vorgetragen hat oder ob du jedes Jahr einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte von -10.000,00 € hattest.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich versuche die ganze Zeit Deine Frage zu verstehen. Letzendlich kann ich mir nur vorstellen, dass Du davon ausgehst, dass in 2015 auch ein Verlust aus 2013 berücksichtigt werden kann.
Nein, es wird immer nur ins nächste Jahr vorgetragen. Der Verlust aus 2013 kann nur 2014 berücksichtigt werden. Im Bescheid für 2015 kann nur der Verlust aus 2014 berücksichtigt werden.
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWas ist denn ein
?
Einen Kommentar schreiben:
-
Einen Kommentar schreiben:
-
Verlustvortrag: warum nicht alle Studienjahre berücksichtigt?
Hallo,
Ich habe Juli 2019 Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2018 geschickt. Vor 2019 habe ich keine Steuererklärungen geschickt.
2012,13,14,15 war ich Student. Als Zweitstudium.
Und aber seit Dezember 2014 arbeite ich.
Für 2014 habe ich keinen Bescheid für Einkommensteuer bekommen. (Warum?)
Ich habe für das Jahr 2012, 2013 und 2014 festgestellte Beiträge für Verlustvortrag als Bescheid erhalten.
Im Bescheid für Einkommen zum 31.12.2015 wurde nur Verlustvortrag zum 31.12.2014 berücksichtigt. Da steht:
Verbleibender Verlustvortrag
hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 10.000EUR
Davon ab:
Verlustabzug im Jahr 2015..... 10.000EUR
verbleibender Verlustvortrag..... 0
Obwohl für das Jahr 2013 und 2014 im jeweiligen Bescheid steht: Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 Abs. 4 EStG festgestellt auf 10.000 EUR.
Ich habe erwartet dass im Bescheid für Einkommen zum 31.12.2015 steht hinzu verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2014..... 30.000EUR.
Meine Frage ist: warum wurden die Verlustvorträge für die Jahre 2012 und 2013 nicht berücksichtigt?
Danke
Zuletzt geändert von ____elster; 13.12.2019, 19:05.
Einen Kommentar schreiben: