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Anlage L Einkünfte aus der Landwirtschaft: Wo schreibe ich gesonderte Einahmen von EU

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    Anlage L Einkünfte aus der Landwirtschaft: Wo schreibe ich gesonderte Einahmen von EU

    Ich fülle heute zum ersten Mal die "Elster-Formulare aus und habe nun ein kleines Problem, wo ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

    Meine Frau und ich führen eine kleine Landwirtschaft. Nun habe ich den Gewinn unserer Landwirtschaft schon eingetragen. Ist nur ein kleiner Betrag, davon alleine leben können wir natürlich nicht. Ich bekomme eine kleine Rente.
    Da wir im hintersten Bayerischen Wald leben (wo es sehr schön ist) und wir einen Bio-Hof haben bekommen wir auch Ausgleichszahlung vom Bund und auch etwas Geld von der EU.
    Jetzt muß ich das natürlich auch angeben. Bloß ich weiß nicht genau in welche Spalte bei Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ich den Betrag schreiben soll.
    Jetzt hoffe ich natürlich, dass mir irgendwer helfen kann.

    Grüße aus dem Bayerischen Wald
    Fam. H.

    #2
    AW: Anlage L Einkünfte aus der Landwirtschaft: Wo schreibe ich gesonderte Einahmen vo

    Der Gewinn muss ja zunächst ermittelt werden und dafür muss eines der zulässigen Verfahren (siehe Zeile 4 der Anlage L) ausgewählt werden.

    Wird der Gewinn z. B. nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) ermittelt, muss eine EÜR erstellt werden. In der EÜR sind dann auch die erhaltenen Zuschüsse bei den Betriebseinnahmen zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage L Einkünfte aus der Landwirtschaft: Wo schreibe ich gesonderte Einahmen vo

      Hallo da_schau_rein,

      Anlage L oder Anlage §13a kommt nicht so oft vor, in den Vordrucken habe ich jetzt nichts gesehen, wo man Zuschüsse eintragen kann.
      Der sicherste Weg dürfte doch ein Anruf bei deinem zuständigen Finanzamt sein, die geben dir Auskunft, ob die Zuschüsse überhaupt angegeben werden müssen und wo.

      Tschüß

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