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Erstattung Urlaubsgeld Tagesmutter - steuerfrei?

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    Erstattung Urlaubsgeld Tagesmutter - steuerfrei?

    Hallo,

    ich arbeite als Tagesmutter.

    Den Anteil der gezahlten KV/RV den wir vom Jugendamt zurück erstattet bekommen ist meines Wissens nach steuerfrei. Und die andere Hälfte die wir von der Stadt erstattet bekommen muss versteuert werden. Richtig?

    Wie ist das mit dem Urlaub? Da bekomme ich vom Jugendamt kein Geld. Aber von der Stadt erhalte ich für max 25 Tage Urlaub dann „Urlaubsgeld“.

    Also z.B. : 15 Tage Urlaub / 1 Tageskinder / 15 Std/Woche Betreuung zu €6/Std. = 60Std\Monat x €6,-= € 360

    Muss ich die € 360,- dann mit meinen ganz „normalen“ Einkünften versteuern oder gilt hier auch wie bei den Sozialversicherungserstattungen Steuerfreiheit?

    Schon mal Danke für Infos.

    #2
    Im ELSTERFORUM werden Fragen rund um die elektronische Steuererklärung behandelt. Steuerberatung ist hier nicht zulässig!

    Es spricht aber einiges dafür, dass es sich bei dem Urlaubsgeld um steuerpflichtige Einkünfte handelt

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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