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Nachzahlung durch Insolvenzgeld

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    Nachzahlung durch Insolvenzgeld

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    Folgende Situation:

    Letztes Jahr habe ich Insolvenzgeld (01.11. - 31.12.) bekommen (2872 €) und bekomme bei meiner Steuererklärung eine Nachzahlung von 550 € raus.

    Die Lohnsteuerbescheinigung weist einen Bruttolohn von 17.333,30 € (bis 31.10. 1.700 € monatlich). Ab 01.11. habe ich 2000 € verdient und mir wurde Insolvenzgeld von 2872 € überwiesen.

    Bei der vorherigen Steuererklärung hatte ich trotz Übergangsgeld, das auch unter Progressionsvorbehalt steht, bis 28.04. von über 3300 € noch eine Erstattung von 300 € raus (Bruttoverdienst 12.404 € ab 29.04. - 31.12.).

    Woher kommt die Differenz von 850 €? Wurde etwas doppelt besteuert? Ich kann mir die Differenz einfach nicht erklären.

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Nachzahlung durch Insolvenzgeld

    Zitat von Ultimatekeeper Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    Folgende Situation:

    Letztes Jahr habe ich Insolvenzgeld (01.11. - 31.12.) bekommen (2872 €) und bekomme bei meiner Steuererklärung eine Nachzahlung von 550 € raus.

    Die Lohnsteuerbescheinigung weist einen Bruttolohn von 17.333,30 € (bis 31.10. 1.700 € monatlich). Ab 01.11. habe ich 2000 € verdient und mir wurde Insolvenzgeld von 2872 € überwiesen.

    Bei der vorherigen Steuererklärung hatte ich trotz Übergangsgeld, das auch unter Progressionsvorbehalt steht, bis 28.04. von über 3300 € noch eine Erstattung von 300 € raus (Bruttoverdienst 12.404 € ab 29.04. - 31.12.).

    Woher kommt die Differenz von 850 €? Wurde etwas doppelt besteuert? Ich kann mir die Differenz einfach nicht erklären.

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Hallo,

    Deine Angaben sagen erst einmal nichts aus.
    Wieviel Steuer hast du jeweils bezahlt.
    Womit machst du deine Erklärung Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt.
    Wie hoch waren deine Werbungskosten und, und , und

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung durch Insolvenzgeld

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Deine Angaben sagen erst einmal nichts aus.
      Wieviel Steuer hast du jeweils bezahlt.
      Womit machst du deine Erklärung Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt.
      Wie hoch waren deine Werbungskosten und, und , und

      Gruß FIGUL
      2017 habe ich laut Lohnsteuerbescheinigung 830,00 € bezahlt, 2016 758,42 €. Ich benutze tax 2018.
      Anlage Vorsorgeaufwand habe ich ausgefüllt (Riester 211 € 2016), jedoch 2016 meine Beiträge zur LV von 3000 € nicht eingetragen weil ich nicht wusste mit oder ohne Kapitalwahlrecht ka.
      2017 habe meine Vorsorgeaufwendungen von 3000 € jedoch eingetragen als Rente mit Kapitalwahlrecht und Riester von 483 €.

      Vielleicht wichtig zu wissen. 2017 habe ich eine Rentenversicherung gekündigt von 10.000 € sowie die LV (250 € monatlich) und einen Bausparvertrag (160 € monatlich).

      Hinzu kamen eine neue LV mit gleichem Beitrag eine Riester mit 80€ monatlich sowie eine Fondsparplan und einen Altervorsorgevertrag (Fondzeug) mit 1600 € ka ich zahle um die 50 € monatlich da rein.

      Werbungskosten waren 2017 750€ 2016 600€

      Außer Haufen Versicherungen, von denen ich keine Ahnung habe, habe ich keine nennenswerten Ausgaben. Mir fällt noch ein ich habe noch einen Bausparvertrag in dem aber nichts eingezahlt wurde.

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        #4
        AW: Nachzahlung durch Insolvenzgeld

        Die Beiträge zur Riester-Rente gehören in die Anlage AV. Der andere Altervorsorgevertrag unter Umständen auch, jedenfalls nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand.

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung durch Insolvenzgeld

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Die Beiträge zur Riester-Rente gehören in die Anlage AV. Der andere Altervorsorgevertrag unter Umständen auch, jedenfalls nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand.
          Bei den kommerziellen Programmen, hier tax 2018, werden die verschiedenen Anlagen in der Regel nicht direkt ausgefüllt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Nachzahlung durch Insolvenzgeld

            Ich habe jetzt nochmal etwas ausprobiert. Und zwar habe ich den ganzen Vorsorge- Versicherungskram, Werbungskosten usw. raus gelassen und nur die Lohnsteuerbescheinigungen und die Ersatzleistungen eingespielt. Ich glaube die Bescheinigung ist falsch. Für 2016 habe ich 300 € Erstattung raus, bei 2017 580 € Nachzahlung. Selbst mit der Altersvorsorge, Werbungskosten usw. die ich vorher drin hatte, hat sich die Nachzahlung gerademal um 30 € verringert. Da muss irgendwo ein Fehler sein, denn laut meinem Verständnis kann es nicht sein, dass man bei höheren Altervorsorgebeiträgen, die ich 2016 nicht eingegeben habe und leicht geringeren Ersatzleistungen so eine große Nachzahlung entsteht. Sorry, wenn ich euch so nerve, aber ich zerbreche mir seit Wochen den Kopf, wegen der Nachzahlung.

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              #7
              AW: Nachzahlung durch Insolvenzgeld

              Wenn ich den gesamten Thread so durchlese, glaube ich jetzt nicht, dass da unbedingt etwas fehlerhaft sein muss!

              Die Werbungskosten sind unter 1.000 €, steuerlicher Effekt also 0, da beim Lohnsteuerabzug bereits 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerfrei geblieben sind.

              Die Lebensversicherungen haben ohnehin keine steuerlichen Auswirkungen, da sie wohl nach 2005 abgeschlossen wurden! Die dürfen m. E. gar nicht erklärt werden,
              die Bausparer sind steuerlich ebenfalls ohne Belang.

              Im Jahr 2016 bestand nur ein Beschäftigungsverhältnis vom 29.04. - 31.12., mit der Folge, dass der Lohnsteuereinbehalt vermutlich zu hoch war, so dass der Progressionsvorbehalt für
              das Übergangsgeld damit ausgeglichen werden konnte. Das ist aber 2017 ganz anders, da ist das Insolvenzgeld zusätzlich zum Arbeitslohn geflossen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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