Hallo,
in den Vorjahren war in der Gewerbesteuererklärung in Zeile 90 der "gesondert festgestellte Gewerbeverlust" aus dem vorjährigen Bescheid einzugeben. Ab 2017 fehlt ein Eingabefeld.
Da ich weiterhin bei meiner PV-ANlage einen Verlust vortrage, möchte ich den nicht verlieren, obwohl das FA eigentich den Wert kennt.
Muss man den nicht mehr angeben oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für die Unterstützung
Jörn
in den Vorjahren war in der Gewerbesteuererklärung in Zeile 90 der "gesondert festgestellte Gewerbeverlust" aus dem vorjährigen Bescheid einzugeben. Ab 2017 fehlt ein Eingabefeld.
Da ich weiterhin bei meiner PV-ANlage einen Verlust vortrage, möchte ich den nicht verlieren, obwohl das FA eigentich den Wert kennt.
Muss man den nicht mehr angeben oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen Dank für die Unterstützung
Jörn
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