AW: Entfernungspauschale (Bahn oder Auto) einsetzen für die Nebenwohnung
Hallo elbelo,
interessanterweise findet sich im ergänzten BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014
(ersetzt das Schreiben vom 30. September 2013) zum Thema Haushalt am Arbeitsort nichts.
Sehr wohl beim ersten Wohnsitz
"Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Die Anzahl der Übernachtungen ist dabei weiterhin unerheblich."
Gruß Xaver
Hallo elbelo,
interessanterweise findet sich im ergänzten BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014
(ersetzt das Schreiben vom 30. September 2013) zum Thema Haushalt am Arbeitsort nichts.
Sehr wohl beim ersten Wohnsitz
"Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Die Anzahl der Übernachtungen ist dabei weiterhin unerheblich."
Gruß Xaver
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