Hallo liebe Leute,
ich spiele mit ein paar Leuten in einer Band, die als GbR unterwegs sind. (Nicht gewerblich)
Die einheitliche & gesonderte Feststellung und EÜR unter Berücksichtigung des Sonderbetriebsvermögen wurden erstellt. Dadurch wissen wir wie viel jedes Mitglied "erhält".
Nun meine Frage:
Wo muss dieses Ergebnis in der jeweiligen Steuererklärung angeben werden?
Als Auswahl in der Anlage S gibt es Zeile 4 (Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit), Zeile 6 (Gewinn laut gesonderter Feststellung) und Zeile 7 (Gewinn aus 1. Beteiligung).
Für mich ist der Unterschied zwischen diesen zwar theoretisch klar, aber praktisch trifft für unsere Band alles zu. In welcher dieser Felder ist das aufzuführen?
Kann mir da jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
ich spiele mit ein paar Leuten in einer Band, die als GbR unterwegs sind. (Nicht gewerblich)
Die einheitliche & gesonderte Feststellung und EÜR unter Berücksichtigung des Sonderbetriebsvermögen wurden erstellt. Dadurch wissen wir wie viel jedes Mitglied "erhält".
Nun meine Frage:
Wo muss dieses Ergebnis in der jeweiligen Steuererklärung angeben werden?
Als Auswahl in der Anlage S gibt es Zeile 4 (Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit), Zeile 6 (Gewinn laut gesonderter Feststellung) und Zeile 7 (Gewinn aus 1. Beteiligung).
Für mich ist der Unterschied zwischen diesen zwar theoretisch klar, aber praktisch trifft für unsere Band alles zu. In welcher dieser Felder ist das aufzuführen?
Kann mir da jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
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