Eigentlich habe ich dir sowohl das entsprechende BMF-Schreiben wie auch die Vorgehensweise bei der Kombination von Fahrten zur Hochschule und zum
Betrieb verlinkt. Weglassen musst du nichts. Wenn dein AG keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt hat, kannst du dir die näher zur Wohnung gelegene
Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale aussuchen und die Fahrten zur weiter entfernt liegenden Tätigkeitsstätte als Auswärtstätigkeit erklären
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Steuererklärung Student Entfernungspauschale
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Und wenn ich einfach nur die Fahrten zu einem Standort bei den Dienstreisen angebe? Die Fahrten zum zweiten Standort würde ich dann einfach ganz weg lassen, weil die Zeit auch langsam knapp wird.
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Dienstreien kannst du für einen Standort des Unternehmens erklären, für beide Standorte wäre das meines Erachtens falsch.
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Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für Eure antworten. Ich habe mich jetzt auch noch mal erkundigt und werde die Fahrten zur Arbeit als Dienstreise (also Hin - und Rückweg) unter den sonstigen Werbungskosten aufzählen. Ein Kommilitone hat letztes Jahr ein Steuerseminar für für Studenten gemacht wo Ihm das auch so erklärt wurde. Was haltet Ihr davon?
Viele Grüße
Micha
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2x Fahrtkostenpauschale oder nicht?
zurückkehrt, ist hier beschrieben: https://www.deubner-steuern.de/theme...tsstaette.html
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Hallo,
2 verschiedene AG einmal Stkl I einmal VI
2x Fahrtkostenpauschale oder nicht?
Gruß FIGUL
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenErste Tätigkeitsstelle ist doch die Hochschule
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Werkstudententätigkeit während des Studiums an zwei verschieden Standorten des gleichen Unternehmen
https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
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Du kannst ja zusätzlich zum Ziel auch angeben, von wo aus das angefahren wurde.
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Steuererklärung Student Entfernungspauschale
Hallo zusammen,
ich bin aktuell dabei meine Steuererklärung für 2015 zu machen und habe diesbezüglich eine Frage zu den Werbungskosten (die mich verzweifeln lässt): Entfernungspauschale.
Ein paar Eckpunkte:
- Vollzeitstudium (zweiter Bildungsweg da Ausbildung vor dem Studium)
- Werkstudententätigkeit während des Studiums an zwei verschieden Standorten des gleichen Unternehmen
Ich habe nun bei den Tätigkeitsstätten folgendes angegeben
Erste Tätigkeitsstätte (Hochschule): Arbeitstage je Woche 3, aufgesucht an 105 Tagen
Weitere Tätigkeitsstätte (Arbeit Standort 1): Arbeitstage je Woche 2, aufgesucht an 95 Tagen
Weitere Tätigkeitsstätte (Arbeit Standort 2): Arbeitstage je Woche 2, aufgesucht an 75 Tagen
An den 3 Tagen wo ich in der Hochschule war, war ich vorher oder nachher noch auf der Arbeit, deshalb komme ich auf insgesamt auf 275 Tage.
Ich habe bei beiden Standorten jeweils 2 Tage je Woche angegeben aber bei aufgesucht an X Tagen unterschiedliche Tage, weil es auch Wochen gab wo ich öfters an Standort 1 gearbeitet habe. Da es insgesamt 275 Tage sind bin ich mir sicher, dass das Finanzamt es so nicht anerkennen wird. Ich weiß einfach nicht wie ich es anders angeben soll. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Viele Grüße
Micha
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