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Steuererklärung Student Entfernungspauschale

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  • Charlie24
    antwortet
    Eigentlich habe ich dir sowohl das entsprechende BMF-Schreiben wie auch die Vorgehensweise bei der Kombination von Fahrten zur Hochschule und zum

    Betrieb verlinkt. Weglassen musst du nichts. Wenn dein AG keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt hat, kannst du dir die näher zur Wohnung gelegene

    Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale aussuchen und die Fahrten zur weiter entfernt liegenden Tätigkeitsstätte als Auswärtstätigkeit erklären

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  • Micha89
    antwortet
    Und wenn ich einfach nur die Fahrten zu einem Standort bei den Dienstreisen angebe? Die Fahrten zum zweiten Standort würde ich dann einfach ganz weg lassen, weil die Zeit auch langsam knapp wird.

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  • Charlie24
    antwortet
    Dienstreien kannst du für einen Standort des Unternehmens erklären, für beide Standorte wäre das meines Erachtens falsch.

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  • Micha89
    antwortet
    Hallo zusammen,

    zunächst einmal vielen Dank für Eure antworten. Ich habe mich jetzt auch noch mal erkundigt und werde die Fahrten zur Arbeit als Dienstreise (also Hin - und Rückweg) unter den sonstigen Werbungskosten aufzählen. Ein Kommilitone hat letztes Jahr ein Steuerseminar für für Studenten gemacht wo Ihm das auch so erklärt wurde. Was haltet Ihr davon?

    Viele Grüße
    Micha

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  • Charlie24
    antwortet
    2x Fahrtkostenpauschale oder nicht?
    Bei verschiedenen AG gibt es die Entfernungspauschale natürlich 2x. Wie die Kilometer ermittelt werden, wenn man nicht zwischendurch zur Wohnung

    zurückkehrt, ist hier beschrieben: https://www.deubner-steuern.de/theme...tsstaette.html

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    2 verschiedene AG einmal Stkl I einmal VI
    2x Fahrtkostenpauschale oder nicht?

    Gruß FIGUL

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  • multi
    antwortet
    Die Entfernungspauschale gibt es nur einmal am Tag.

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  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Erste Tätigkeitsstelle ist doch die Hochschule
    Das ist aber ein anderes "Unternehmen"! Zwei erste Tätigkeitsstätten bei verschiedenen Unternehmen kann man natürlich schon haben.

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  • FIGUL
    antwortet
    Erste Tätigkeitsstelle ist doch die Hochschule

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  • Charlie24
    antwortet
    Werkstudententätigkeit während des Studiums an zwei verschieden Standorten des gleichen Unternehmen
    Da solltest du dich schlau machen. Beim gleichen Unternehmen hat man nur eine erste Tätigkeitsstätte.

    https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Du kannst ja zusätzlich zum Ziel auch angeben, von wo aus das angefahren wurde.

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  • Micha89
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung Student Entfernungspauschale.

    Steuererklärung Student Entfernungspauschale

    Hallo zusammen,

    ich bin aktuell dabei meine Steuererklärung für 2015 zu machen und habe diesbezüglich eine Frage zu den Werbungskosten (die mich verzweifeln lässt): Entfernungspauschale.

    Ein paar Eckpunkte:
    - Vollzeitstudium (zweiter Bildungsweg da Ausbildung vor dem Studium)
    - Werkstudententätigkeit während des Studiums an zwei verschieden Standorten des gleichen Unternehmen

    Ich habe nun bei den Tätigkeitsstätten folgendes angegeben
    Erste Tätigkeitsstätte (Hochschule): Arbeitstage je Woche 3, aufgesucht an 105 Tagen
    Weitere Tätigkeitsstätte (Arbeit Standort 1): Arbeitstage je Woche 2, aufgesucht an 95 Tagen
    Weitere Tätigkeitsstätte (Arbeit Standort 2): Arbeitstage je Woche 2, aufgesucht an 75 Tagen

    An den 3 Tagen wo ich in der Hochschule war, war ich vorher oder nachher noch auf der Arbeit, deshalb komme ich auf insgesamt auf 275 Tage.
    Ich habe bei beiden Standorten jeweils 2 Tage je Woche angegeben aber bei aufgesucht an X Tagen unterschiedliche Tage, weil es auch Wochen gab wo ich öfters an Standort 1 gearbeitet habe. Da es insgesamt 275 Tage sind bin ich mir sicher, dass das Finanzamt es so nicht anerkennen wird. Ich weiß einfach nicht wie ich es anders angeben soll. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Viele Grüße
    Micha
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