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Steuererklärung (Student): Heimfahrten absetzbar ohne doppelte Haushaltsführung?

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    Steuererklärung (Student): Heimfahrten absetzbar ohne doppelte Haushaltsführung?

    Hallo zusammen,

    folgende Frage: Ich bin als Student in der Regel wöchentlich von meiner Wohnung am Ort meiner Uni (Bspw. Köln) zu meinen Eltern (bspw. Hamburg) gefahren. Allerdings hatte ich mich zu Beginn des Studium in Köln als Hauptwohnung gemeldet. In Hamburg war ich offiziell gar nicht mehr gemeldet. Ist es dennoch möglich, diese wöchentlichen Fahrten abzusetzen, auch wenn faktisch keine doppelte Haushaltführung vorliegt (Tickets hätte ich noch alle zum Nachweis)?

    Ich würde mich über Antworten wirklich freuen.

    #2
    Hallo Ajjj,
    wenn du in Köln wohnst und studierst kannst du höchstens die täglichen Fahrten Wohnung - Uni absetzen als Entfernungspauschale einfache Wegstrecke.

    Tschüß

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      #3
      Oh, dumm gelaufen... Naja danke für deine Antwort!

      Ich hätte noch eine Frage bzgl. des Verlustvortrages. Nehmen wir mal an, ich hätte über die Zeit meines Studiums einen Verlust von 10.000€ generiert. Nun fange ich im November 2019 mit meiner ersten Vollzeittätigkeit an und verdiene z.B. insgesamt 6.000€ Brutto in den beiden Monaten November und Dezember. Meine gezahlten Lohnsteuerbeträge erhalte ich ja eh zurück, da ich unterhalb des Freibetrages liege. Verstehe ich nun richtig, dass mein Verlust aus dem Studium somit verpufft? Bzw. verpuffen automatisch meine gesamten 10.000€ oder "lediglich" die 6.000€ und die Differenz von 4.000€ werden mir dann als Verlust für das kommende Jahr 2020 angerechnet?

      Grüße,

      Ajjj

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        #4
        oder "lediglich" die 6.000€ und die Differenz von 4.000€ werden mir dann als Verlust für das kommende Jahr 2020 angerechnet?
        Es werden für das Jahr 2020 noch 5.000,00 € übrig bleiben, da von den 6.000,00 € Brutto vorab mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 € abgezogen wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar, danke dir für die Antwort.

          Ich hätte da noch eine Frage: Undzwar habe ich in den Klausurphasen eigentlich immer mit Kommilitonen gemeinsam für die Prüfungen gelernt. Das lässt sich ja theoretisch unter dem Punkt "Lerngemeinschaft" aufführen, richtig? Nur kommt mir das bisschen viel vor, wenn ich da z.B. angebe, ich habe an ca. 80 Tagen in einer Lerngemeinschaft gelernt, vor allem, wenn man dann den Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt, den man dazu ja auch noch anrechnen lassen kann. Deshalb meine Frage, kann man solch ein regelmäßiges gemeinsames Treffen wirklich als Lerngruppe bezeichnen auch in dieser Häufigkeit (die Nachweise sollten ansich kein Problem darstellen)?

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            #6
            Ich kann in Deinen Fragen ehrlich gesagt keinen Bezug zur elektronischen Steuererklärung finden.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ich kann in Deinen Fragen ehrlich gesagt keinen Bezug zur elektronischen Steuererklärung finden.
              Hmm, ich hatte mir vorher Beiträge hier angeschaut und mehr oder weniger ähnliche Beiträge, bzw. Fragen rund um studentische Steuererklärungen gesehen. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das in Ordnung sei, falls nicht, dann sorry! Dennoch lieben Dank für die Antworten!

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