Handwerkerleistungen - das ist das was ich dazu recherchieren konnte:
Egal, ob haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistung: 20 % der Kosten können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings gelten unterschiedliche Höchstgrenzen, je nachdem, ob Sie eine haushaltsnahe Dienst- oder eine haushaltsnahe Handwerkerleistung geltend machen.
Aus diesem Grund ist es ratsam, genau darauf zu achten, was Sie als Dienstleistung (Mantelbogen, Zeile 72) und was Sie als Handwerkerleistung (Mantelbogen, Zeile 73) geltend machen. Nur eines haben beide gemeinsam: Sie müssen in Ihrem Haushalt bzw. Grundstück erbracht worden sein, sonst sind sie nicht „haushaltsnah“.
Wie gesagt, auch hier mindert sich Ihre Steuerschuld um 20 % der Kosten: Bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen dürfen Sie allerdings nur die reinen Arbeitskosten absetzen - also nicht das eingesetzte Material, sondern nur die Anfahrt und die bei Ihnen abgeleisteten Stunden. Außerdem beläuft sich der maximal mögliche Steuerabzug auf lediglich 1.200 € wodurch sich Arbeitskosten von höchstens 6.000 € pro Kalenderjahr steuermindernd auswirken.
Nur eine meiner Rechnungen von Handwerker - ausschließlich handwerkliche Leistungen, also KEIN Material - da ein aufwendiger alters-/behindertengerechter Bafa geförderter Badumbau lautet bereits ÜBER 6000 Euro inkl. MWSt. - ohne liegt sie darunter.
Welcher Betrag wird durch das FA berücksichtigt, der mit oder ohne MWSt und ist deswegen einzutragen
Frage deswegen, weil ich mir dann sämtliche anderen Rechnungen sparen könnte - oder?
Egal, ob haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistung: 20 % der Kosten können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings gelten unterschiedliche Höchstgrenzen, je nachdem, ob Sie eine haushaltsnahe Dienst- oder eine haushaltsnahe Handwerkerleistung geltend machen.
Aus diesem Grund ist es ratsam, genau darauf zu achten, was Sie als Dienstleistung (Mantelbogen, Zeile 72) und was Sie als Handwerkerleistung (Mantelbogen, Zeile 73) geltend machen. Nur eines haben beide gemeinsam: Sie müssen in Ihrem Haushalt bzw. Grundstück erbracht worden sein, sonst sind sie nicht „haushaltsnah“.
Wie gesagt, auch hier mindert sich Ihre Steuerschuld um 20 % der Kosten: Bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen dürfen Sie allerdings nur die reinen Arbeitskosten absetzen - also nicht das eingesetzte Material, sondern nur die Anfahrt und die bei Ihnen abgeleisteten Stunden. Außerdem beläuft sich der maximal mögliche Steuerabzug auf lediglich 1.200 € wodurch sich Arbeitskosten von höchstens 6.000 € pro Kalenderjahr steuermindernd auswirken.
Nur eine meiner Rechnungen von Handwerker - ausschließlich handwerkliche Leistungen, also KEIN Material - da ein aufwendiger alters-/behindertengerechter Bafa geförderter Badumbau lautet bereits ÜBER 6000 Euro inkl. MWSt. - ohne liegt sie darunter.
Welcher Betrag wird durch das FA berücksichtigt, der mit oder ohne MWSt und ist deswegen einzutragen
Frage deswegen, weil ich mir dann sämtliche anderen Rechnungen sparen könnte - oder?
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