Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zu meinen Steuerbescheiden aus den Jahren 2016 und 2017 im Vergleich zu dem Bescheid aus 2015.
Ich war und bin durchweg ledig und habe die selbe Steuerklasse und das gleiche Finanzamt.
Verkürzt gesagt habe ich im Jahr 2015 ab September für 4 Monate als Referendar gearbeitet, vorher bezog ich das ganze Jahr ALG II. Meine vom Arbeitgeber gezahlte Lohnsteuer lag weit unter 1000 € und ich bekam wegen der Anrechnung von pauschalen Werbungskosten iHv 1000 € die volle Lohnsteuer zurück, habe mithin keine Steuern gezahlt. So weiß ich es ziemlich sicher aus meiner Erinnerung, leider aber finde ich den Bescheid aktuell nicht. Er liegt leider wohl bei meinen Eltern, die noch einige Tage verreist sind.
2016 (als Referendar voll gearbeitet) und auch 2017 (als Referendar 8 Monate gearbeitet, dann ALG I) habe ich ebenfalls jeweils weit unter 1000 € Lohnsteuer gezahlt (ca. 380 und 270), sodass ich wegen der Werbungspauschale der Annahme war, auch für diese Jahre die volle Lohnsteuer zurückerstattet zu bekommen.
Leider war das eine Illusion. Für 2016 wurde eine über der Lohnsteuer liegende höhere Einkommenssteuer berechnet, sodass ich eine geringe Summe nachzahlen muss. 2017 bekomme ich (vermutlich wegen Anwendung eines Progressionsvorbehalts) dann eine geringe Summe zurück, da die Einkommenssteuer unter der Lohnsteuer liegt, sodass sich insgesamt für mich aus beiden Jahren ein geringes Plus ergibt.
Nun meine Frage: Hat sich in der Zwischenzeit die Berechnungsmethode geändert? Wurde der Bescheid für 2015 zu meinen Gunsten falsch berechnet oder sind die nachfolgenden Bescheide falsch berechnet?
Reichen meine Angaben aus, oder muss ich irgendwo präzisieren?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zu meinen Steuerbescheiden aus den Jahren 2016 und 2017 im Vergleich zu dem Bescheid aus 2015.
Ich war und bin durchweg ledig und habe die selbe Steuerklasse und das gleiche Finanzamt.
Verkürzt gesagt habe ich im Jahr 2015 ab September für 4 Monate als Referendar gearbeitet, vorher bezog ich das ganze Jahr ALG II. Meine vom Arbeitgeber gezahlte Lohnsteuer lag weit unter 1000 € und ich bekam wegen der Anrechnung von pauschalen Werbungskosten iHv 1000 € die volle Lohnsteuer zurück, habe mithin keine Steuern gezahlt. So weiß ich es ziemlich sicher aus meiner Erinnerung, leider aber finde ich den Bescheid aktuell nicht. Er liegt leider wohl bei meinen Eltern, die noch einige Tage verreist sind.
2016 (als Referendar voll gearbeitet) und auch 2017 (als Referendar 8 Monate gearbeitet, dann ALG I) habe ich ebenfalls jeweils weit unter 1000 € Lohnsteuer gezahlt (ca. 380 und 270), sodass ich wegen der Werbungspauschale der Annahme war, auch für diese Jahre die volle Lohnsteuer zurückerstattet zu bekommen.
Leider war das eine Illusion. Für 2016 wurde eine über der Lohnsteuer liegende höhere Einkommenssteuer berechnet, sodass ich eine geringe Summe nachzahlen muss. 2017 bekomme ich (vermutlich wegen Anwendung eines Progressionsvorbehalts) dann eine geringe Summe zurück, da die Einkommenssteuer unter der Lohnsteuer liegt, sodass sich insgesamt für mich aus beiden Jahren ein geringes Plus ergibt.
Nun meine Frage: Hat sich in der Zwischenzeit die Berechnungsmethode geändert? Wurde der Bescheid für 2015 zu meinen Gunsten falsch berechnet oder sind die nachfolgenden Bescheide falsch berechnet?
Reichen meine Angaben aus, oder muss ich irgendwo präzisieren?
Vielen Dank im Voraus!
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