Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zu meinen Steuerbescheiden aus den Jahren 2016 und 2017 im Vergleich zu dem Bescheid aus 2015.

    Ich war und bin durchweg ledig und habe die selbe Steuerklasse und das gleiche Finanzamt.

    Verkürzt gesagt habe ich im Jahr 2015 ab September für 4 Monate als Referendar gearbeitet, vorher bezog ich das ganze Jahr ALG II. Meine vom Arbeitgeber gezahlte Lohnsteuer lag weit unter 1000 € und ich bekam wegen der Anrechnung von pauschalen Werbungskosten iHv 1000 € die volle Lohnsteuer zurück, habe mithin keine Steuern gezahlt. So weiß ich es ziemlich sicher aus meiner Erinnerung, leider aber finde ich den Bescheid aktuell nicht. Er liegt leider wohl bei meinen Eltern, die noch einige Tage verreist sind.

    2016 (als Referendar voll gearbeitet) und auch 2017 (als Referendar 8 Monate gearbeitet, dann ALG I) habe ich ebenfalls jeweils weit unter 1000 € Lohnsteuer gezahlt (ca. 380 und 270), sodass ich wegen der Werbungspauschale der Annahme war, auch für diese Jahre die volle Lohnsteuer zurückerstattet zu bekommen.

    Leider war das eine Illusion. Für 2016 wurde eine über der Lohnsteuer liegende höhere Einkommenssteuer berechnet, sodass ich eine geringe Summe nachzahlen muss. 2017 bekomme ich (vermutlich wegen Anwendung eines Progressionsvorbehalts) dann eine geringe Summe zurück, da die Einkommenssteuer unter der Lohnsteuer liegt, sodass sich insgesamt für mich aus beiden Jahren ein geringes Plus ergibt.

    Nun meine Frage: Hat sich in der Zwischenzeit die Berechnungsmethode geändert? Wurde der Bescheid für 2015 zu meinen Gunsten falsch berechnet oder sind die nachfolgenden Bescheide falsch berechnet?

    Reichen meine Angaben aus, oder muss ich irgendwo präzisieren?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

    Methodisch hat sich in den letzten Jahren nichts geändert!

    Ob du deine Vorsorgeaufwendungen, insbesondere KV- und PV-Beiträge richtig erklärt hast, wissen wir nicht. Wenn diese Beiträge sehr niedrig waren, erklärt das die Nachzahlung für 2016.

    Der Progressionsvorbehalt für ALG I führt methodisch nicht zu einer Rückzahlung, eher ist das Gegenteil der Fall.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich glaube schon, dass ich da alles 2016 und 2017 richtig gemacht habe bzgl Vorsorgeaufwand.

      Ich melde mich nochmal, wenn ich meinen Steuerbescheid von 2015 vor mir liegen habe. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es so berechnet war wie oben beschrieben und ich die volle Lohnsteuer zurückerhalten habe. Aber das macht ja dann gar keinen Sinn?!

      Nun noch eine andere Frage:

      Ich werde möglicherweise bald eine Auslandsumzugskostenvergütung in niedriger vierstelliger Höhe erhalten. Der berufsbedingte Auslandsaufenthalt war im Jahr 2017. Am Telefon sagte man mir schon, dass ein Teil der Gesamtsumme zu versteuern sein wird. Muss ich dies dann für das Jahr der Auszahlung (2018) in der Steuererklärung berücksichtigen oder gilt die Auszahlung nachträglich für 2017, weil dort der Umzug war?

      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

        Ich bin mir ziemlich sicher, dass es so berechnet war wie oben beschrieben und ich die volle Lohnsteuer zurückerhalten habe.
        Das ist schon klar! 2015 warst du doch nur 4 Monate beschäftigt und bist mit deinem Einkommen nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sicher unter dem Grundfreibetrag geblieben.

        Was deine Umzugskostenerstattung angeht, solltest du die tatsächlichen Umzugskosten um die erwartbare Erstattung kürzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

          Danke sehr! Ich hatte keine Kenntnis von einem Grundfreibetrag. Dann wird ja alles seine Richtigkeit haben.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

            Außerdem unterliegt ALG 2 nicht dem Progressionsvorbehalt, weswegen dieser 2015 nicht zum Tragen kam.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerbescheide - Plötzlich andere Berechnungmethoden? Wo liegt der Fehler?

              Zitat von Hellfish123 Beitrag anzeigen
              Meine vom Arbeitgeber gezahlte Lohnsteuer lag weit unter 1000 € und ich bekam wegen der Anrechnung von pauschalen Werbungskosten iHv 1000 € die volle Lohnsteuer zurück
              Allein in diesem Satz hast Du schon drei falsche Denkweisen.

              1. Du bekommst nicht deswegen schon alles raus, weil Du sowieso nicht viel bezahlt hast. Vielmehr wird mit dem Steuerbescheid errechnet, wie hoch die Einkommensteuer ist, und wenn Du schon mehr bezahlt hast, dann wird Dir die Differenz erstattet.

              2. Die 1.000 Euro werden bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Im Idelafall - der zugegebenermaßen nicht soo häufig vorkommt - bekommt jemand, der keine Werbungskosten hat, mit der Steuererklärung weder was raus noch muss er nachzahlen.

              3. Wenn Du 5.000 Euro Lohnsteuer bezahlt hast, und Du hast 4.000 Euro Werbungskosten, dann bekommst Du die 4.000 nicht mit der Steuererklärung raus. Vielmehr musst Du dann 3.000 Euro weniger versteuern, als beim Lohnsteuerabzug unterstellt wurde, bekommst also vielleicht 600 Euro Steuern zurück.

              Kommentar

              Lädt...
              X