Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich mache gerade das erste mal meine Steuer.
Ich mache eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen und befinde mich gerade bei Anlage N.
Aufgrund meiner Tätigkeit habe ich von meinem Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen in der es heißt:
"Die tägliche Abwesenheit betrug mehr als 8 Stunden.
Die Auswärtstätigkeit wurde an der Wohnung begonnen, da keine erste Tätigkeitsstätte vorhanden war."
Darunter ist die Anzahl der Tage ausgeführt.
Nun weiß ich nicht sicher wo ich das eintragen soll.
Fällt das unter Punkt 16, Nr. 52?
Und dort trage ich dann einfach die Tage ein?
Kann ich mir dann trotzdem noch die Kilometer erstatten lassen?
Zusatz:
Ich war das erste halbe Jahr Azubi, muss ich dies zusätzlich angeben, oder "erschließt" sich, dass dem Programm aufgrund meines Arbeitslohns?
Gruß Leander
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich mache gerade das erste mal meine Steuer.
Ich mache eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen und befinde mich gerade bei Anlage N.
Aufgrund meiner Tätigkeit habe ich von meinem Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen in der es heißt:
"Die tägliche Abwesenheit betrug mehr als 8 Stunden.
Die Auswärtstätigkeit wurde an der Wohnung begonnen, da keine erste Tätigkeitsstätte vorhanden war."
Darunter ist die Anzahl der Tage ausgeführt.
Nun weiß ich nicht sicher wo ich das eintragen soll.
Fällt das unter Punkt 16, Nr. 52?
Und dort trage ich dann einfach die Tage ein?
Kann ich mir dann trotzdem noch die Kilometer erstatten lassen?
Zusatz:
Ich war das erste halbe Jahr Azubi, muss ich dies zusätzlich angeben, oder "erschließt" sich, dass dem Programm aufgrund meines Arbeitslohns?
Gruß Leander
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