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abgeschriebenes KFZ aus dem Betriebsvermögen herauslösen

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    abgeschriebenes KFZ aus dem Betriebsvermögen herauslösen

    Hallo,

    ich hatte ein KFZ in meinem Betriebsvermögen. Es war bereits mit Ablauf des Jahres 2017 vollständig abgeschrieben (AfA). Im Februar 2019 habe ich das Auto für 1250,-€ verkauft.
    Meine Frage ist nun, wo ich den Verkauf des Autos in der EÜR 2019 eintragen muss, und mit welchem Wert? Der Wagen wurde an einen freien Händler verkauft, Umsatzsteuer wurde nicht ausgewiesen.
    Danke im Voraus.

    Gruß
    Gnufty

    #2
    Den Erinnerungsbuchwert musst du in der AVEÜR als Abgang erfassen, der wird dann an die Zeile 45, Kennzahl 135 ausgegeben.

    Den Erlös bzw. Nettoerlös musst du in der Zeile 18, Kennzahl 102 erfassen. Gibt es einen Grund, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Der Händler hatte damals den Kaufvertrag aufgesetzt und uns war nicht bewusst, dass wir den Wagen mit ausgewiesener Umsatzsteuer hätten verkaufen müssen. Das Kästchen zuzüglich Ust. wurde frei gelassen. Es steht nur unter Gesamtpreis: 1250€.
      Könnte das ein Problem sein?
      Zuletzt geändert von Gnufty; 06.01.2020, 19:09.

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        #4
        Hast du die in den 1.250,00 € enthaltene Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt? Wenn ja, dann ist das kein Problem.

        Man kann solche Verträge auch nachträglich berichtigen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich hoffe, das haben wir. Danke für den Hinweis. Dem Händler kann das ja egal sein.
          Wir müssen immer 1/4 jährlich die Umsatzsteuer abführen.
          Wenn nicht, kann man das nachträglich anmelden und abführen?

          Gruß
          Gnufty

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            #6
            Diese Händler kaufen überwiegend von Privatleuten ein und nehmen die Differenzbesteuerung in Anspruch. Da ist aber in deinem Fall nicht zulässig.

            Der Händler kann bei ordnungsgemäßen Ausweis der Umsatzsteuer in deinem Fall Vorsteuer ziehen, so dass er keinen Nachteil hat.

            Dazu gehört die Rechnung, hier also der Kaufvertrag berichtigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Bei dem Versuch mein KFZ aus dem Betriebsvermögen herauszulösen habe ich die Eintragungen (Nettoerlös), wie von Charlie24 beschrieben, in der Zeile 18 Kennzahl 102 erfasst. Was genau ist mit dem Erinnerungsbuchwert gemeint? "Den Erinnerungsbuchwert musst du in der AVEÜR als Abgang erfassen, der wird dann an die Zeile 45, Kennzahl 135 ausgegeben." Habe in AVEÜR 1€ als Abgang eingetragen und der wurde dann auch in Zeile 45 Kennzahl 135 übernommen. Nun kommt jedoch nach Prüfung die folgende Fehlermeldung.
              "Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG)" Muss also auch dort noch etwas eingetragen werden?
              Danke im
              Voraus.
              Gnufty

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                #8
                Die Zeilen 125 und 126 sind jetzt als Pflichtfelder angelegt, die dürfen bei einem Einzelunternehmer ab 2019 nicht mehr leer bleiben.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...659#post289659
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Danke Charlie24 für die schnelle und plausible Antwort!

                  Gruß Gnufty

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