Hallo,
ich hatte ein KFZ in meinem Betriebsvermögen. Es war bereits mit Ablauf des Jahres 2017 vollständig abgeschrieben (AfA). Im Februar 2019 habe ich das Auto für 1250,-€ verkauft.
Meine Frage ist nun, wo ich den Verkauf des Autos in der EÜR 2019 eintragen muss, und mit welchem Wert? Der Wagen wurde an einen freien Händler verkauft, Umsatzsteuer wurde nicht ausgewiesen.
Danke im Voraus.
Gruß
Gnufty
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