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Erste Steuererklärung - Werkstudent

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    Erste Steuererklärung - Werkstudent

    Hallo,

    ich habe vom August - Dezember steuerpflichtiges Einkommen erzielt, aus dem Lohnsteuer, Soli und Rentenversicherung abgeführt wurden.
    Ich bleibe aber unter dem Freibetrag, bekomme also alles zurück.

    Zusätzlich habe ich als Selbstzahler Krankenkassenbeiträge als Student gezahlt.

    Folgende Fragen:
    1.) Muss ich gezahlte Krankenkassenbeiträge angeben?

    2.) Wo muss ich die abgeführte Rentenversicherung aus meinem Einkommensbescheid angeben und muss ich das überhaupt?

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Es herrscht die Meinung vor, dass man steuermindernde Tatbestände nicht angeben muss. Bei Dir würden sie sich ja auch nicht auswirken. Versicherungsbeiträge gehören grundsätzlich in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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      #3
      Ja, in der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich aber nicht zur Rentenversicherung gefunden.
      Unter welchem Punkt würden diese angegeben werden?

      Dann reicht also quasi der Mantelbogen und die Anlange N?

      Mit freundlichen Grüßen

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        #4
        Du postest ja unter Allgemein und Projekt. Welche Software verwendest Du denn?

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          #5
          Ja, dachte wegen allgemeinen Fragen.

          Die Software ElsterFormular auf dem PC nutze ich.

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            #6
            Mit Einkommensbescheid hast Du ja wahrscheinlich die Lohnsteuerbescheinigung gemeint. Eine Abbildung davon findest Du in ElsterFormular auf der ersten Seite der Anlage N. Du kannst Deine Daten quasi 1:1 abtippen, der Übertrag in die Anlage Vorsorgeaufwand passiert dann automatisch.

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              #7
              Nein, ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung.
              Ich meine damit die Gehaltsabrechnung. Mehr habe ich nicht.

              Viele Grüße

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                #8
                Dann bekommst Du sie noch, bis Ende Februar. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung, die pauschal versteuert wurde.

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