Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflegungspauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflegungspauschale

    Hallo zusammen,

    Ich eure Hilfe ich versteh das nicht.

    Ich bin in Berlin (erste Arbeitsstätte ) angestellt und wir haben noch eine
    Zweigstelle in Potsdam wo ich regelmäßig bin bei 9 Stunden
    Arbeitszeit ohne Anfahrt von zuhause direkt nach Potsdam
    Meine Frage : steht mir für jede dieser Fahrten die verpflegungspauschale von 12 €
    am Tag zu?

    Danke euch 👍

    #2
    AW: Verpflegungspauschale

    Für die ersten 3 Monate einer Auswärtstätigkeit bekommt man bei über 8 Stunden Abwesenheit die Verpflegungspauschale.

    Danach nicht mehr, es sei denn, der Einsatz würde für mehr als vier Wochen unterbrochen oder du bist dort höchstens 2 Tage in der Woche tätig, dann gelten die 3 Monate Begrenzung nicht.

    Einzelheiten kannst du hier nachlesen:

    https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.05.2018, 19:13. Grund: Ergänzt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungspauschale

      Hallo charlie24

      Danke für die rasche Antwort 👍
      und wenn ich ca. 1 mal die Woche da bin gilt das denn auch nur die ersten drei Monate ?
      Oder dann pro fahrt ?

      Danke dir 👍

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungspauschale

        Oder dann pro fahrt ?
        Hatte ich doch schon geschrieben:

        ... oder du bist dort höchstens 2 Tage in der Woche tätig, dann gelten die 3 Monate Begrenzung nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X