Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflegungspauschale brutto erhalten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflegungspauschale brutto erhalten

    Hallo zusammen,

    im Jahr 2017 war ich für insgesamt vier Monate am Stück auf Dienstreise im Ausland.

    Als Verpflegungspauschale habe ich einen Betrag von 500€ brutto pro Monat erhalten (Hotel und Firmenwagen wurden vom Arbeitgeber komplett bezahlt). In meiner Gehaltsabrechnung wurde dies auch separat ausgewiesen (erste Zeile für Gehalt, zweite Zeile für Verpflegungspauschale). Jedoch habe ich auf diesen Betrag auch ganz normal Steuern und die gesetzlichen Abzüge bezahlt. Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 ist die Verpflegungspauschale nicht extra ausgewiesen.

    Nun mache ich meine Steuererklärung und gebe die Dienstreise in der Anlage N an. In Zeile 57 wird nun gefragt: "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt".

    Kann ich hier jetzt 0€ eintragen, da ich auf die erhaltene monatliche Verpflegungspauschale steuern und sonstige Abgaben bezahlt habe?

    Danke im Voraus und viele Grüße,
    Watson

    #2
    AW: Verpflegungspauschale brutto erhalten

    Wenn das Brutto war, hast du ja keinen steuerfreien AG-Ersatz erhalten, also wäre 0 richtig.

    Aufpassen musst du wegen der Mahlzeitengestellung, wenn die Hotelübernachtung inklusive Frühstück war und auch wegen der 3-Monatsfrist, falls die Auslandsdienstreise nur eine Station umfasste.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungspauschale brutto erhalten

      danke für die schnelle Antwort

      Kommentar

      Lädt...
      X