Hallo zusammen,
Im Jahr 2015 und 2016 habe ich studiert und nun erstelle ich gerade meine erste Steuererklärung (für 2017) im Beruf.
Für das Jahr 2015 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" von etwa 3000€ erhalten.
Für das Jahr 2016 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht, jedoch keinen Bescheid über einen Verlustvortrag erhalten. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" fiel mit etwa 600€ positiv aus, das "Einkommen/ zu versteuernde Einkommen" mit etwa -300€ negativ.
Wie kann ich den Verlustvortrag von 2015 jetzt geltend machen? Oder wurde der Betrag im Jahr 2016 komplett verpufft?
In Hauptdruck gibt es ja dazu die Zeile "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2016 festgestellt".
Danke im Voraus und viele Grüße,
Watson
Im Jahr 2015 und 2016 habe ich studiert und nun erstelle ich gerade meine erste Steuererklärung (für 2017) im Beruf.
Für das Jahr 2015 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" von etwa 3000€ erhalten.
Für das Jahr 2016 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht, jedoch keinen Bescheid über einen Verlustvortrag erhalten. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" fiel mit etwa 600€ positiv aus, das "Einkommen/ zu versteuernde Einkommen" mit etwa -300€ negativ.
Wie kann ich den Verlustvortrag von 2015 jetzt geltend machen? Oder wurde der Betrag im Jahr 2016 komplett verpufft?
In Hauptdruck gibt es ja dazu die Zeile "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2016 festgestellt".
Danke im Voraus und viele Grüße,
Watson
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