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Nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

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    Nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

    Hallo,

    1. Was mache ich, wenn das WG, mit dem zusammen ich es verwende, bereits abgeschrieben ist?

    2. Konkretes Beispiel: Eine Badarmatur, für eine gebraucht gekaufte Wohnung.
    Ich würde diese gerne über z.B. 10 Jahre abschreiben. Ist das möglich?

    3. Laut meinen Recherchen kann / darf jedes selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden! In der Praxis macht das natürlich kaum einer.

    4. Grundlagen-Frage / -Beispiel: Eine Küchenarmatur für eine vor 8 Jahren neu angeschaffte Küche (vermietete Wohnung).
    Anschaffungswert 10TE
    Laufzeit 10 Jahre
    Restwert 2TE
    Anschaffungswert Armatur 100E
    Die 100E der Armatur werden zu den 2TE der Küche dazugerechnet und diese 2.1TE über 2 Jahre abgeschrieben.
    Richtig?
    (Das ist halt so die Steuerregel, auch wenn es sozusagen "widernatürlich" ist (weil die Regellebensdauer der Armatur mehr als 2 Jahre beträgt).
    Aber "natürlich" braucht man Regeln, und da gibt es auch mal "Opfer".)

    Danke und Grüße,
    Frank

    #2
    AW: Nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung!

    Wenn ich deine Fragen beantworte, würde ich nur meine persönliche Meinung wiedergeben, die hilft dir aber eigentlich nichts!

    Meines Erachtens können der Austausch einer Badarmatur und einer Spülenarmatur für eine noch nicht vollständig abgeschriebene Einbauküche durchaus unterschiedlich behandelt werden. Deine 10 Jahre bei der Badarmatur halte ich für falsch.

    Steuerberatung kann und darf das Forum nicht leisten!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.05.2018, 16:47.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

      Danke.
      -Steuerberatung kann und darf das Forum nicht leisten!- = Das war mir nicht bekannt.
      -Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung!- = Die anderen Fragen hier im Forum sind doch aber ähnliche Fragen, oder?
      Was darf man denn fragen?

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        #4
        AW: Nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

        Unter Allgemein und Projekt werden häufig steuerrechtliche Fragen gestellt, weil nicht verstanden wird, dass mit Projekt eigentlich immer nur ELSTER gemeint ist

        und dieses Unterforum für die Fragen zu ELSTER gedacht ist, für die es kein spezielleres Unterforum gibt.

        Manchmal beantworten wir solche Fragen auch allgemein. Ich habe meine Antwort oben deshalb auch noch allgemeiner abgefasst. Eine individuelle Antwort wirst du nicht bekommen können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

          Meines Erachtens sind die Antworten auf die Frage im WWW zu finden.
          Wenn Zweifel bestehen, sich für eine Möglichkeit entscheiden, Korrektur durch das FA erfolgt oder erfolgt nicht.
          Am schlechtesten ist, die Kosten unter den Tisch fallen zu lassen.

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