Hallo,
1. Was mache ich, wenn das WG, mit dem zusammen ich es verwende, bereits abgeschrieben ist?
2. Konkretes Beispiel: Eine Badarmatur, für eine gebraucht gekaufte Wohnung.
Ich würde diese gerne über z.B. 10 Jahre abschreiben. Ist das möglich?
3. Laut meinen Recherchen kann / darf jedes selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden! In der Praxis macht das natürlich kaum einer.
4. Grundlagen-Frage / -Beispiel: Eine Küchenarmatur für eine vor 8 Jahren neu angeschaffte Küche (vermietete Wohnung).
Anschaffungswert 10TE
Laufzeit 10 Jahre
Restwert 2TE
Anschaffungswert Armatur 100E
Die 100E der Armatur werden zu den 2TE der Küche dazugerechnet und diese 2.1TE über 2 Jahre abgeschrieben.
Richtig?
(Das ist halt so die Steuerregel, auch wenn es sozusagen "widernatürlich" ist (weil die Regellebensdauer der Armatur mehr als 2 Jahre beträgt).
Aber "natürlich" braucht man Regeln, und da gibt es auch mal "Opfer".)
Danke und Grüße,
Frank
1. Was mache ich, wenn das WG, mit dem zusammen ich es verwende, bereits abgeschrieben ist?
2. Konkretes Beispiel: Eine Badarmatur, für eine gebraucht gekaufte Wohnung.
Ich würde diese gerne über z.B. 10 Jahre abschreiben. Ist das möglich?
3. Laut meinen Recherchen kann / darf jedes selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden! In der Praxis macht das natürlich kaum einer.
4. Grundlagen-Frage / -Beispiel: Eine Küchenarmatur für eine vor 8 Jahren neu angeschaffte Küche (vermietete Wohnung).
Anschaffungswert 10TE
Laufzeit 10 Jahre
Restwert 2TE
Anschaffungswert Armatur 100E
Die 100E der Armatur werden zu den 2TE der Küche dazugerechnet und diese 2.1TE über 2 Jahre abgeschrieben.
Richtig?
(Das ist halt so die Steuerregel, auch wenn es sozusagen "widernatürlich" ist (weil die Regellebensdauer der Armatur mehr als 2 Jahre beträgt).
Aber "natürlich" braucht man Regeln, und da gibt es auch mal "Opfer".)
Danke und Grüße,
Frank
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