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Elster Nutzung ohne Steuer Identifikationsnummer

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    Elster Nutzung ohne Steuer Identifikationsnummer

    Ich lebe im Ausland und bin beschraenkt Steuerpflichtig in Deutschland. (Mieteinkommen)
    Nun moechte ich mich auf Elster anmelden, um meine Steuererklaerung online zu erstellen.

    Wenn ich jedoch auf Benutzerkonto anlegen gehe, dann muss ich wohl zunaechst ein Zertifikat beantragen, welches eine Steuer Identifikationsnummer benoetigt. Als Auslaender habe ich keine...
    Wie kann ich das problem loesen?

    #2
    Wenn du keinen Wohnsitz im Inland hast, wird dir normalerweise keine ID zugeteilt. Du kannst dich deshalb nicht bei Mein ELSTER registrieren.

    Ob das für dich zuständige Finanzamt in Deutschland die Verwaltung deiner Adressdaten im Ausland übernimmt und so die Zuteilung einer ID

    ermöglicht, kann ich dir nicht sagen. Das musst du direkt abklären.

    Was mir noch eingefallen ist: Vielleicht funktioniert eine Registrierung mit einer Steuernummer (Organisationszertifikat)?

    Wissen tue ich das nicht!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 18.01.2020, 16:01.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Aber das wuerde doch bedeuten, dass beschraenkt Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in Deutschland keine Moeglichkeit haben eine Steuererklaerung online abzugeben?!

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        #4
        Zitat von Michael888 Beitrag anzeigen
        Aber das wuerde doch bedeuten, dass beschraenkt Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in Deutschland keine Moeglichkeit haben eine Steuererklaerung online abzugeben?!
        Ja, das ist momentan tatsächlich nicht so einfach. Früher konnte man auch mit der Steuernummer für die Einkommensteuer ein persönliches Zertifikat

        anlegen, das wurde aber vor ein paar Jahren ersatzlos abgeschafft. Nach meiner Erfahrung übernehmen die deutschen Finanzämter die Adressverwaltung

        bei im Ausland lebenden Personen, die bereits eine ID zugeteilt bekommen haben. Dazu gehören z. B. die Bezieher von deutschen Renten.

        Auch können sich ausländische Steuerberater beim Finanzamt Neubrandenburg (RAB) registrieren lassen und so ein Organisationszertifikat anlegen.

        Für Privatleute gibt es bisher aber keine allgemeine Regelung, zumindest ist mir keine bekannt.

        Beschränkt Steuerpflichtige können auch nicht auf ElsterFormular ausweichen, da die ESt 1C dort nicht angeboten wird, außerdem läuft ElsterFormular aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Wow... Das ist traurig, dann bleibt wohl nur der Postweg.

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            #6
            Zitat von Michael888 Beitrag anzeigen
            Wow... Das ist traurig, dann bleibt wohl nur der Postweg.
            Du kannst aber doch zumindest bei deinem deutschen Finanzamt anrufen, ob die eine Lösungsmöglichkeit sehen. Frag notfalls nach dem Elsterbeauftragten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Michael888 Beitrag anzeigen
              Wow... Das ist traurig, dann bleibt wohl nur der Postweg.
              Hallo Michael888,
              du hast doch eine Steuernummer in Deutschland, damit kannst du ein Organisationszertifikat erstellen und dann alles elektronisch über Mein Elster erledigen.
              Kläre vorher mal mit deinem Finanzamt die Adressdaten ab, damit der Aktivierungscode ankommt.

              Tschüß

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                #8
                Ich habe eine Steuernummer, aber meine Frau (chinesin) nicht, da es fuer beschraenkt Steuerpflichtige keine Zusammenveranlagung gibt braucht sie einen eigenen Account, oder?

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                  #9
                  Den würde sie nicht benötigen. Muss sie denn ebenfalls etwas erklären?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Einen eigenen Account bräuchte sie auch nicht wenn Ihr Zusammenveranlagung machen würdet. Und auch nicht wenn Du oder ihr Bruder oder ein Steuerberater oder sonstjemand ihre Erklärung mit seinem Zertifikat übermitteln würde.

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