Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten

    Hallo, das Finanzamt hat jetzt Rückfragen zu unserer Einkommensteuererklärung 2017 wo ich keine Belege mitsenden sollte.

    Ich soll eine genaue Aufstellung meiner Werbungskosten für eine Vermietete Wohnung einreichen.
    Kann mir jemand sagen ob es genügt eine Aufstellung der Werbungskosten einzureichen, oder sollte ich besser (erneuten
    Rückfragen vorzubeugen) alle Rechnungen mit einreichen?

    Ist es evtl. doch ratsamer bei den nächsten Steuererklärungen doch die Belege mit einzureichen ? Es dauert jetzt schon
    ca. 3 Monate und ich habe immer noch kein Bescheid

    Danke für Eure Hilfe und Meinungen.

    #2
    AW: Werbungskosten

    Kann mir jemand sagen ob es genügt eine Aufstellung der Werbungskosten einzureichen, oder sollte ich besser (erneuten Rückfragen vorzubeugen) alle Rechnungen mit einreichen?
    Ich habe in der Vergangenheit immer nur Aufstellungen für Werbungskosten vorgelegt, keine Rechnungen. Wenn das Finanzamt eine Aufstellung verlangt, ist das in der Regel auch so gemeint.

    Für 2017 habe ich alle Aufwendungen einzeln bei Mein ELSTER eingetragen, da gab es keine Rückfragen oder Anforderungen. Bei ElsterFormular ist das beim Erhaltungsaufwand allerdings

    nicht möglich, dort kann nur die Summe erklärt werden. Bei Grundsteuer usw. können aber in jeder Anwendung die Positionen einzeln erklärt werden, was man auch so machen sollte.

    Man darf im Übrigen beim Finanzamt auch anrufen und nachfragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten

      Zitat von Ulrich100 Beitrag anzeigen
      Hallo, das Finanzamt hat jetzt Rückfragen zu unserer Einkommensteuererklärung 2017 wo ich keine Belege mitsenden sollte.

      Ich soll eine genaue Aufstellung meiner Werbungskosten für eine Vermietete Wohnung einreichen.
      Kann mir jemand sagen ob es genügt eine Aufstellung der Werbungskosten einzureichen, oder sollte ich besser (erneuten
      Rückfragen vorzubeugen) alle Rechnungen mit einreichen?

      Ist es evtl. doch ratsamer bei den nächsten Steuererklärungen doch die Belege mit einzureichen ? Es dauert jetzt schon
      ca. 3 Monate und ich habe immer noch kein Bescheid

      Danke für Eure Hilfe und Meinungen.
      Hallo,

      Imho kommt es auf den/die Sachbearbeiter/in an.
      Hat er/sie Langeweile fordert er Belege an.
      Die Anforderungen durch das FA häufen sich.
      Nächstes Jahr schicke ich wieder alle Belege mit

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten

        Ja ich denke ich werde nächstes Jahr auch wieder alles hinsenden. Sie können es ja zurückschicken.
        Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hat er/sie Langeweile fordert er Belege an.
          Die Anforderungen durch das FA häufen sich.
          Von jemand, den ich kenne, wurden die Belege für Krankheitskosten angefordert. Zurück geschickt wurden sie mit dem Formblatt, dass man doch keine Belege mehr einreichen solle, da man sie nur noch auf Anforderung einreichen müsse.
          Ich verstehe ja, dass ggfs. die Person, die die Belege eintütet, die Erklärung gar nicht bearbeitet hat und nicht weiß, ob die Belege unaufgefordert eingereicht wurden oder nicht, aber ein bisschen veralbert fühlt man sich da schon.

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten

            Von jemand, den ich kenne, wurden die Belege für Krankheitskosten angefordert.
            Was bei Krankheitskosten auch bisher üblich war und nach meiner Einschätzung auch zukünftig so gehandhabt werden wird. Der Rest wird sich hoffentlich im Lauf der nächsten 2 bis 3 Jahre einspielen.

            Ich halte mich an die neuen Spielregeln und reiche unaufgefordert nichts mehr ein. Beim ersten Feststellungsbescheid für 2017 hat es funktioniert, mal sehen, wie es weitergeht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten

              Das ist auch die Frage, auf die ich Antworten brauche

              Kommentar


                #8
                AW: Werbungskosten

                Zitat von minmintrando Beitrag anzeigen
                Das ist auch die Frage
                Charlie hat doch gar keine Frage gestellt. Merkwürdig.

                Kommentar

                Lädt...
                X