Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Unterhalt - Kind im Auslandssemester

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Unterhalt - Kind im Auslandssemester

    Hallo,

    das ist mein erster Beitrag und ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Ich habe folgende Frage:

    Mein Kind hat letztes jahr ein 5 monatiges Auslandssemester in den USA absolviert. Nun bin ich mir unsicher, ob ich bei der Anlage Unterhalt, Zeile 36 die Frage bzgl. der Haushaltszugehörigkeit mit "Ja" oder "Nein" beantworten soll.

    Ich habe einige Beiträge hier im Forum gesehen, die sich mit einem ähnlichen Thema befassen. Allerdings ist für mich immer noch nicht ganz klar.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Kind im Auslandssemester

    Ein Auslandssemester hebt die Zugehörigkeit zum Haushalt der Eltern nicht auf, also darf JA angekreuzt werden.

    Das wird allerdings nur aus der Anleitung zur Anlage Kind ersichtlich und die füllt man ja nur bei Kindern unter 25 Jahren aus. Dort steht nämlich u.a. der Satz:

    Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist die Anschrift im Inland einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt - Kind im Auslandssemester

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Allerdings habe ich vergessen zu erwähnen, dass mein Sohn älter als 25 ist.

      Wie sieht der Sachverhalt in diesem Fall aus?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt - Kind im Auslandssemester

        Nicht anders. Der Unterschied ist: Du füllst die Anlage Kind nicht aus, und kannst das somit dort nicht nachlesen, was Charlie Dir geantwortet hat.

        Kommentar

        Lädt...
        X