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Elternzeit & Einkommenssteuererklärung

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    Elternzeit & Einkommenssteuererklärung

    Hallo, ich war das gesamte letzte Jahr in Elternzeit und habe auch keine Einnahmen erzielt. Ich habe nur das Kindergeld und Erziehungsgeld erhalten. Muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder nicht? (nicht verheiratet aber gemeinsame Wohnung mit 1 Kind)
    Vielen dnak voraus

    #2
    AW: Elternzeit & Einkommenssteuererklärung

    Ich habe nur das Kindergeld und Erziehungsgeld erhalten. Muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder nicht?
    Nein, wenn keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt wurden, besteht auch keine Erklärungspflicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Elternzeit & Einkommenssteuererklärung

      Ok super vielen Dank. Wenn mein Freund jetzt die Erklärung abgibt, darf er das gesamte Kindergeld angeben(da ich ja keine Erklärung abgebe) (normalerweise ja jeder nur 50/50)?

      Kommentar


        #4
        AW: Elternzeit & Einkommenssteuererklärung

        Zitat von Didi3 Beitrag anzeigen
        Ok super vielen Dank. Wenn mein Freund jetzt die Erklärung abgibt, darf er das gesamte Kindergeld angeben(da ich ja keine Erklärung abgebe) (normalerweise ja jeder nur 50/50)?
        Hallo,

        wenn dein Freund der Vater des Kindes ist, hat er den hälftigen Anspruch.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Elternzeit & Einkommenssteuererklärung

          Jeder Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf das halbe Kindergeld, also muss der Vater des Kindes das auch so angeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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