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    Gutschrift im Elsterformular

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin hier richtig. Ich habe dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuerklärung gemacht und habe ein kleines Verständnisproblem. Ich habe während meines Studiums auf 400€ Basis bei uns am Institut gearbeitet und mein damaliger Chef hat mir nachträglich eine Gutschrift über ein zusätzliches Gehalt gegeben, um einige Überstunden auszugleichen. Mein Problem ist jetzt, wie genau ich das in Elster angeben muss. Auf der Gutschrift, steht, dass ich das versteuern muss. Aber es handelt sich ja nicht um ein geregeltes Einkommen, sondern eine einmalige Sache.
    Könnte mir jemand helfen, in welcher Anlage/Zeile ich sowas angebe? Ich hab die Gutschrift mal hochgeladen, falls das hilft.

    https://picload.org/view/doldgdii/im...90152.jpg.html

    Vielen Dank schon einmal.
    Gruß Tim

    #2
    AW: Gutschrift im Elsterformular

    Es wurde als Honorar für eine selbständige Tätigkeit bezahlt und sieht nach selbständiger Arbeit aus. Anlage S würde passen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Gutschrift im Elsterformular

      Auf Selbstständigkeit wäre ich schonmal nicht gekommen, danke
      Wäre das ganze dann eher unter Gewinn/Zeile 4 oder ganz am Ende unter Sonstiges einzutragen?

      Kommentar


        #4
        AW: Gutschrift im Elsterformular

        Zitat von TimK Beitrag anzeigen
        Auf Selbstständigkeit wäre ich schonmal nicht gekommen, danke
        Wäre das ganze dann eher unter Gewinn/Zeile 4 oder ganz am Ende unter Sonstiges einzutragen?
        Ob wirklich selbständig oder scheinselbständig sei dahingestellt, deklariert ist es jedenfalls als Honorar für die Durchführung von Versuchen!

        Wenn das Honorar auch dem Gewinn entspricht, gehört es in Zeile 4 der Anlage S erklärt.

        Ich weiß ja nicht, ob dein Minijob pauschal versteuert oder auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde, aber wenn du das Honorar als Arbeitslohn, von dem keine Lohnsteuer einbehalten wurde,

        in der Anlage N erklärst, kann dein Arbeitgeber durchaus (kleinere) Probleme bekommen, denn eine Überstundenabgeltung als Honorar zu deklarieren, darf der AG ja eigentlich nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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