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Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

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    Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

    Hallo,

    mein Vermieter wird die Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 erst im Sommer 2018 fertigstellen.

    Ist es zulässig, die Aufwendungen gem. §35a EStG aus den Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017 geltend zu machen?

    Vielen Dank im Voraus

    ronny

    #2
    AW: Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

    Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres erfolgen, das Jahr 2016 müsste demnach eigentlich schon abgerechnet sein!

    Allgemein gilt das Abflussprinzip, also der Zeitpunkt deiner Zahlung. Es gibt ein BFM-Schreiben, das bei bestimmten Leistungen auch eine Geltendmachung auf Basis der monatlichen Vorauszahlungen vorsieht.

    Lies mal hierzu die Randnummern 47 und 48:

    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=5
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

      In der Randziffer 47 steht auch, dass nicht beanstandet wird, wenn die Aufwendungen erst in dem Jahr angesetzt werden, in dem die Nebenkostenabrechnung genehmigt (bei Wohnungseigentümern) bzw. ausgehändigt (bei Mietern) wird. Solange du die Kosten nur einmal geltend machst ist das Finanzamt da vergleichsweise kulant.

      Allerdings hätte die Nebenkostenabrechnung 2016 tatsächlich bis zum 31.12.2017 erstellt sein müssen. Bei der solltest du also darauf achten, welches Datum darauf steht.

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        #4
        AW: Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

        Besten Dank

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          #5
          AW: Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

          2016 ist passe, außer man/frau bekommt etwas zurück.

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            #6
            AW: Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
            2016 ist passe, außer man/frau bekommt etwas zurück.
            Hallo,

            hier geht es doch um die steuerlichen Auswirkungen der Abrechnung für ronny1975.

            Tschüß

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              #7
              AW: Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017?

              Stimmt auch wieder

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