Hallo,
mein Vermieter wird die Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 erst im Sommer 2018 fertigstellen.
Ist es zulässig, die Aufwendungen gem. §35a EStG aus den Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017 geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus
ronny
mein Vermieter wird die Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 erst im Sommer 2018 fertigstellen.
Ist es zulässig, die Aufwendungen gem. §35a EStG aus den Nebenkostenabrechnungen für 2016 und 2017 in der Steuererklärung 2017 geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus
ronny
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