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Fahrtkostenerstattung

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    Fahrtkostenerstattung

    Meine Frage ist sehr banal, aber es bringt mich gerade zur Verzweiflung. Wenn ich 19km für meinen einfachen Weg bin Zuhause zur Arbeitsstätte gefahren bin, und dies an genau 219 Tagen im Jahr... dann erhalte ich via 19x219x0,3 = 1248,30 € Fahrtkosten zurück? Oder wird diese Summe dann nochmal durch etwas, was ich gerade nicht berücksichtige, geschmälert?
    Danke schonmal für eure Antwort.
    Beste Grüße
    Kattya

    #2
    AW: Fahrtkostenerstattung

    Das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten.

    Beim Lohnsteuerabzug wurden (normalerweise) Werbungskosten in Höhe von 1.000 € berücksichtigt. Jetzt machst Du nochmal 248 geltend. Das macht ganz grob 60 € Steuer aus.

    (Aber das hast Du bei der Probeberechnung sicher schon gesehen)

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      #3
      AW: Fahrtkostenerstattung

      Nein, du erhältst keine Fahrtkosten zurück, sondern nur die auf deine Entfernungspauschale gezahlten Steuern.

      Da von deinen 1.248,30 € bereits beim Lohnsteuerabzug 1.000,00 € steuerfrei geblieben sind, geht es um die Steuer aus 248,30 €, es sei denn, du hättest weitere Werbungskosten gehabt.

      Die Welt kommt da jedenfalls nicht raus!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Fahrtkostenerstattung

        Ach schade... Danke für eure Aufklärung.
        Und wie ist das, wenn ich auf dem Rückweg von der Arbeit meinen PKW zum wirtschaftlichen Totalschaden gefahren habe, bekomme ich das neu angeschaffte Fahrzeug abgesetzt? Auch als Werbungskosten?
        Mit dem Mietwagen, den ich für eine Woche hatte, hatte ich ebenfalls einen Unfall und eine Selbstbeteiligung von 500€ - ließe sich das auch absetzen?

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkostenerstattung

          Es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung, nicht um eins zum Steuerrecht. Du solltest Dich da anderweitig informieren.

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