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Falsche Telefonnumer

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    Falsche Telefonnumer

    Hi,

    ich habe eben zum ersten Mal meine Steuer abgegeben und mir jetzt leider erst aufgefallen, dass mein Webbrowser automatisch eine Telefonnummer eingetragen hatte. Jetzt habe ich in meiner Erklärung eine falsche Nummer drin..

    Die Telefonnummer ist die von meiner Mutter. Dort würde man, wenn zumindest meine richtige Nummer kriegen.

    Kann ich dass selbst noch ändern, indem ich beim Finanzamt anrufe und denen die Ordnungsnummer nennen oder so ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Enkirch

    #2
    Hallo,

    meinst du deine Tel.Nr. interessiert das FA?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Welche Software? Mit oder ohne Zertifikat?

      Was meinst Du mit eben? Wenn das heute war dann kannst Du die Erklärung einfach nochmal übermitteln mit der richtigen Nummer.

      Aber Figul hat schon Recht, normalerweise ruft das Finanzamt nicht an.

      Kommentar


        #4
        @Figual

        ???

        Du, Ich mach das hier zum ersten Mal ^^° Und will nicht falsch machen.

        Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass nachfragen kommen, außer meinen Lohnbescheiden (automatisch eingesetzt) und etwas Pendlerpauchale ist nichts drin.


        @L. E. Fant
        Elster im Browser
        Ja mit Zertifikat, diese .pfx Datei beim Login.
        Um 18:05, habe auch eine Nachricht "Mein ELSTER: Bestaetigung der Annahme ESt unbeschraenkt (ESt 1 A) 2018"


        Gruß Michael
        Zuletzt geändert von MichaelE; 21.01.2020, 18:48.

        Kommentar


          #5
          Die Angabe einer Telefonnummer bei der Einkommensteuererklärung ist nach wie vor freiwillig, deshalb besteht für eine

          Neuübermittlung kein zwingender Grund. Möglich wäre eine Neuübermittlung aber problemlos, die Erklärung wird jetzt

          ohnehin noch nicht bearbeitet. Telefonische Rückfragen kommen recht selten vor, das ist auch meine Erfahrung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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