Krankenkassenbeitrag für Kind übernommen

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  • sharo
    Neuer Benutzer
    • 05.08.2011
    • 10

    #1

    Krankenkassenbeitrag für Kind übernommen

    Hallo, ich habe in 2019 für meinen Sohn 23 Jahre alt 4 Monate die Krankenpflichtversicherung bezahlt. Da die Familienversicherung nur bis zum 23. Lebensjahr gilt und er nach Vollendung des 23. Jahres eine Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung hatte musste er sich selbst versichern obwohl ohne Einkommen. Da er kein Einkommen hatte habe ich die Beiträge von knapp 200 Euro pro Monat für ihn gezahlt. Er war Versicherungsnehmer, Beträge gingen aber von meinem Konto ab kann ich es von der Steuer absetzen da ich diese Beiträge gezahlt habe? Und wenn ja wo dann in der Erklärung eintragen? Außergewöhnliche Ausgaben? Kindergeldanspruch hat er noch da in Schulischer Ausbildung ohne einkommen.
    Zuletzt geändert von sharo; 22.01.2020, 12:59.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Außergewöhnliche Ausgaben? Wenn Du damit Außergewöhnliche Belastungen meinst, Versicherungsbeiträge sind eher Sonderausgaben.

    wo dann in der Erklärung eintragen?

    Mit welcher Anwendung arbeitest Du denn?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      Wenn ein Kindergeldanspruch bestand, kannst du die Krankenversicherungsbeiträge in der Anlage Kind erklären.

      Es gibt eine eigene Spalte bzw. Zeile, wenn das Kind Versicherungsnehmer war.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • sharo
        Neuer Benutzer
        • 05.08.2011
        • 10

        #4
        Vielen Dank

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