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selbständig nutzbar AFA

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    selbständig nutzbar AFA

    Hab mal eine Frage: Man liest immer nicht selbständige Wirtschaftsgüter sind als Einheit zu sehen und werden zusammen abgeschrieben. Beispiel: Kauf eines Computer mit Bildschirm. Hab mal gelesen, dass gilt nur, wenn die Wirtschaftsgüter zusammen gekauft werden. Wenn der Bildschirm nach 3 Jahren defekt ist und durch einen Neukauf ersetzt wird. Dann soll der Bildschirm separat abgeschrieben werden. Stimmt das oder sind das nachträgliche Herstellungskosten ?

    #2
    AW: selbständig nutzbar AFA

    Die Frage betrifft Steuerrecht und die Meinungen gehen auseinander, wie man so etwas behandelt.

    Viele buchen solche Reparaturen einfach in den Aufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: selbständig nutzbar AFA

      Für mich ist ein Bildschirm ein selbständig nutzbares WG. Man kann ihn ohne Probleme an einen anderen PC anschließen oder auch ohne PC als Fernseher nutzen.
      Abschreiben würde ich ihn aber auch nicht.... meine Bildschirme laufen preislich eher unter gwG.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: selbständig nutzbar AFA

        ... meine Bildschirme laufen preislich eher unter gwG.
        Das dürfte ab 2018 praktisch für alle Monitore gelten, wobei sicher nicht jeder Monitor als Fernsehgerät nutzbar ist und man für eine betriebliche Nutzung nur selten ein Fernsehgerät benötigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: selbständig nutzbar AFA

          Ich hab s endlich wieder gefunden: Das habe ich gemeint. Steuertipps entnommen

          Externe Peripheriegeräte
          Kaufen Sie nach Anschaffung des Rechners zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise einen Drucker oder Scanner, sollten Sie diese Geräte separat vom Computer auf ihre Nutzungsdauer verteilt abschreiben. Das gilt unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten. Auch wenn diese bei Anschaffung bis zum 31.12.2017 nicht mehr als € 410,– (ohne USt) bzw. bei Anschaffungen ab dem 1.1.2018 nicht mehr als € 800,– (ohne USt) betragen, werden die Geräte über mehrere, in der Regel drei Jahre abgeschrieben und können nicht sofort abgesetzt werden (BFH-Urteil vom 15.7.2010, III R 70/08, BFH/NV 2010 S. 2253).

          Bei Drucker gibt es inzwischen Drucker mit Direktcopie (ohne PC)

          Dank Euch allen.

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            #6
            AW: selbständig nutzbar AFA

            Das ist die reine Lehre, die aber bei Ersatz eines defekten Geräts nicht zwingend so praktiziert wird.

            Und die Multifunktionsgeräte, die neben der Druckfunktion auch kopieren, scannen und faxen können, durfte man schon immer isoliert betrachten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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