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Außendiensttätigkeit - keine erste Tätigkeitsstätte

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    Außendiensttätigkeit - keine erste Tätigkeitsstätte

    Hallo zusammen,

    ich arbeite im Außendienst und bin jeden Tag an einem anderen Ort unterwegs. Diese Orte wiederholen sich jede Woche. Hier ein Beispiel:
    Montags: Berlin 1
    Dienstags: Berlin 2
    Mittwochs: Berlin 3
    Donnerstags: Vormittag Berlin 4, Nachmittag Berlin 5
    Freitags: Berlin 6

    Mein Arbeitgeber definiert auch keine erste Tätigkeitsstätte.
    Ich führe ein Fahrtenbuch in dem sich die gefahrenen Kilometer nachweisen lassen.

    Wie rechne ich die Kilometer in der Anlage N ab?
    Gebe ich jeden Arbeitsort einzeln an und dann wie viel Tage im Jahr ich dort war? Und wie verhält sich der Wechsel des Ortes innerhalb eines Arbeitstages? Dort starte ich ja nicht von zu Hause.
    Und muss ich als Nachweis das Fahrtenbuch übermitteln?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Reisekosten, 0,30 € je gefahrene Kilometer. das Fahrtenbuch musst du nur nach Aufforderung durch das Fa vorlegen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Aber wo und wie trage ich die denn im Elster ein?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Leni7 Beitrag anzeigen
        Aber wo und wie trage ich die denn im Elster ein?
        In der Anlage N unter Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Bei Mein ELSTER wäre das auf Seite 15 zu finden,

        vorausgesetzt, du nutzt die Webanwendung. Der Begriff Elster ist nicht sehr präzise.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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