Hallo allerseits,
ich möchte mich erkundigen, ob bezogenes im Jahr 2017 (nur 2 Monaten) Arbeitslosengeld berücksichtigt werden müssen?
Ich habe laut AA eine Bescheid in Höhe X, steht aber dort steuerfrei.
Sollen die berücksichtigt werden oder kann ich die nachlassen?
Meine StErkl mache ich zusammen mit Ehepartner.
Danke und Gruß
ich möchte mich erkundigen, ob bezogenes im Jahr 2017 (nur 2 Monaten) Arbeitslosengeld berücksichtigt werden müssen?
Ich habe laut AA eine Bescheid in Höhe X, steht aber dort steuerfrei.
Sollen die berücksichtigt werden oder kann ich die nachlassen?
Meine StErkl mache ich zusammen mit Ehepartner.
Danke und Gruß
Kommentar