Hallo liebe Comunity,
ich glaube, diese Frage gab es im Forum schon einige male, allerdings bin ich noch nicht auf eine für mein Problem passende Antwort bekommen.
Zum Sachverhalt: St Klasse 1, ledig, Vollzeitjob, seit Jahren beim selben Arbeitgeber.
Anfang April habe ich meine Steuererklärung über Eslter abgegeben. Laut Berechnung bekäme ich 715€ zurück.
Heute kam der Bescheid und ich solle sogar 5,90€ nachzahlen.
Nun habe ich mir den Steuerbescheid genauer angesehen und folgendes Festgestellt:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erkl. Daten. . . . . . . lt. Bescheid . . . . . . .Differenz
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ . . . . . . . . . . . . . € . . . . . . . . . . . €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34.125 . . .. . . . . . 39.375 . . . . . . . . . . 5.250
ab
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte . . . . . 1.656 . . . . . . . . .. 1.656
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . 140 . . . .. . . . . . . . 140
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 . . . . . . . . . . . . 96
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.233 . . . . . . . . . 37.483 . . . . . . . . . 5.250
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 32.233 . . . . . . . . . . 37.483 . . . . . .. . . 5.250
Die erklärten Daten (34.125€) sind die Daten aus der Anlage N, die ich exakt so übernommen habe, extra noch mal kontrolliert.
Die Summe lt. Bescheid -39.375€- kann ich mir nicht erklären. Diese habe ich nicht angegeben und kann mir die Differenz von 5.250€ nicht erklären.
In der Begründung hierzu steht nur: "Der Arbeitslohn, die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, der einbehaltene Solidaritätszuschlag
und/oder die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch
übermittelten Daten bzw. den Eintragungen auf der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung angesetzt.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
möglich."
Nun habe ich das in einigen Beiträgen mit der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" und das Ja oder Nein ankreuzen in Zeile 11 gelesen. Ich hatte in dieser Erklärung das Nein angekreuzt. Wie auch in allen Erklärungen der letzten Jahre (bis 2013 konnte ich das zurück verfolgen) und habe immer eine (für mich) große Summe erstattet bekommen.
Nur dieses Jahr nicht, obwohl ich alles exakt aus den letzten Jahren übernommen habe (mit den angepassten Werten natürlich).
Ich habe mir ebenfalls die Mühe gemacht, und habe meine abgegebene 2017er Erklärung noch mal in einem neuen Elster-Formular übernommen und mit dem Kreuz in Zeile 11 gespielt. Hier tut sich bei mir in der Erstattungs-Endsumme gar nichts; habe es bis zur Berechnung durchlaufen lassen. Ich komme auf exakt die gleiche Erstattungssumme, egal ob hier ja oder nein angekreuzt ist.
Ich habe auch keine Sachwerte oder ähnliches vom Chef erhalten (dazu ist der viel zu kniepig), sodass sich die Einkünfte-Summe dadurch eigentlich nicht erhöhen könnte.
Wo kann jetzt der "Fehler" liegen?
Kann bei der Berechnung im FA die Einkommensumme händisch angepasst worden sein?
Hat das Steuerbüro meines Chefs die falschen Daten übermittelt? Ist dieses überhaupt möglich, wenn in Anlage N die korrekten Werte stehen?
Liegt es doch an der berüchtigten Zeile 11, ich komm nur nicht drauf? Aber wieso hat es die letzten Jahre immer was zurück gegeben, trotz eines nein in Zeile 11?
Bin mit meinem Latein echt am Ende. Und da dazu noch Freitag nachmittag ist, erreiche ich weder im FA noch beim Steuerberater des Chefs niemanden mehr...
Es wäre schön, wenn sich noch mal jemand erbamt und mir -versucht- hierzu eine Erklärung zu geben. Dankeschööööön...
LG Tanja007
ich glaube, diese Frage gab es im Forum schon einige male, allerdings bin ich noch nicht auf eine für mein Problem passende Antwort bekommen.
Zum Sachverhalt: St Klasse 1, ledig, Vollzeitjob, seit Jahren beim selben Arbeitgeber.
Anfang April habe ich meine Steuererklärung über Eslter abgegeben. Laut Berechnung bekäme ich 715€ zurück.
Heute kam der Bescheid und ich solle sogar 5,90€ nachzahlen.
Nun habe ich mir den Steuerbescheid genauer angesehen und folgendes Festgestellt:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erkl. Daten. . . . . . . lt. Bescheid . . . . . . .Differenz
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34.125 . . .. . . . . . 39.375 . . . . . . . . . . 5.250
ab
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte . . . . . 1.656 . . . . . . . . .. 1.656
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . 140 . . . .. . . . . . . . 140
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 . . . . . . . . . . . . 96
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.233 . . . . . . . . . 37.483 . . . . . . . . . 5.250
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 32.233 . . . . . . . . . . 37.483 . . . . . .. . . 5.250
Die erklärten Daten (34.125€) sind die Daten aus der Anlage N, die ich exakt so übernommen habe, extra noch mal kontrolliert.
Die Summe lt. Bescheid -39.375€- kann ich mir nicht erklären. Diese habe ich nicht angegeben und kann mir die Differenz von 5.250€ nicht erklären.
In der Begründung hierzu steht nur: "Der Arbeitslohn, die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, der einbehaltene Solidaritätszuschlag
und/oder die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch
übermittelten Daten bzw. den Eintragungen auf der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung angesetzt.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
möglich."
Nun habe ich das in einigen Beiträgen mit der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" und das Ja oder Nein ankreuzen in Zeile 11 gelesen. Ich hatte in dieser Erklärung das Nein angekreuzt. Wie auch in allen Erklärungen der letzten Jahre (bis 2013 konnte ich das zurück verfolgen) und habe immer eine (für mich) große Summe erstattet bekommen.
Nur dieses Jahr nicht, obwohl ich alles exakt aus den letzten Jahren übernommen habe (mit den angepassten Werten natürlich).
Ich habe mir ebenfalls die Mühe gemacht, und habe meine abgegebene 2017er Erklärung noch mal in einem neuen Elster-Formular übernommen und mit dem Kreuz in Zeile 11 gespielt. Hier tut sich bei mir in der Erstattungs-Endsumme gar nichts; habe es bis zur Berechnung durchlaufen lassen. Ich komme auf exakt die gleiche Erstattungssumme, egal ob hier ja oder nein angekreuzt ist.
Ich habe auch keine Sachwerte oder ähnliches vom Chef erhalten (dazu ist der viel zu kniepig), sodass sich die Einkünfte-Summe dadurch eigentlich nicht erhöhen könnte.
Wo kann jetzt der "Fehler" liegen?
Kann bei der Berechnung im FA die Einkommensumme händisch angepasst worden sein?
Hat das Steuerbüro meines Chefs die falschen Daten übermittelt? Ist dieses überhaupt möglich, wenn in Anlage N die korrekten Werte stehen?
Liegt es doch an der berüchtigten Zeile 11, ich komm nur nicht drauf? Aber wieso hat es die letzten Jahre immer was zurück gegeben, trotz eines nein in Zeile 11?
Bin mit meinem Latein echt am Ende. Und da dazu noch Freitag nachmittag ist, erreiche ich weder im FA noch beim Steuerberater des Chefs niemanden mehr...
Es wäre schön, wenn sich noch mal jemand erbamt und mir -versucht- hierzu eine Erklärung zu geben. Dankeschööööön...
LG Tanja007
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