Hallo,
ich mache gerade die Erklärung für 2017. Ich wurde am 20. Oktober 2017 ordentlich gekündigt und freigestellt von dem Tag an. Ich habe den Lohn noch bis zum 30.11 bekommen. Da ich den Lohn für November noch bekommen habe, muss ich doch den Arbeitszeitraum bis zum 30.11 angeben, oder? Jetzt frage ich mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben muss. Da ich freigestellt wurde nur bis zum 20.10? Oder kann ich diese ebenfalls bis zum 30.11 geltend machen?
Ebenfalls, welchen Zeitraum gebe ich dann für die Nichtbeschäftigung an? Kann ich dort dann den 01.12 angeben, oder den Tag der Freistellung?
Bin etwas verwirrt darüber.
ich mache gerade die Erklärung für 2017. Ich wurde am 20. Oktober 2017 ordentlich gekündigt und freigestellt von dem Tag an. Ich habe den Lohn noch bis zum 30.11 bekommen. Da ich den Lohn für November noch bekommen habe, muss ich doch den Arbeitszeitraum bis zum 30.11 angeben, oder? Jetzt frage ich mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben muss. Da ich freigestellt wurde nur bis zum 20.10? Oder kann ich diese ebenfalls bis zum 30.11 geltend machen?
Ebenfalls, welchen Zeitraum gebe ich dann für die Nichtbeschäftigung an? Kann ich dort dann den 01.12 angeben, oder den Tag der Freistellung?
Bin etwas verwirrt darüber.
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