Kündigung und Freistellung?

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  • Trado
    Neuer Benutzer
    • 26.05.2018
    • 5

    #1

    Kündigung und Freistellung?

    Hallo,

    ich mache gerade die Erklärung für 2017. Ich wurde am 20. Oktober 2017 ordentlich gekündigt und freigestellt von dem Tag an. Ich habe den Lohn noch bis zum 30.11 bekommen. Da ich den Lohn für November noch bekommen habe, muss ich doch den Arbeitszeitraum bis zum 30.11 angeben, oder? Jetzt frage ich mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben muss. Da ich freigestellt wurde nur bis zum 20.10? Oder kann ich diese ebenfalls bis zum 30.11 geltend machen?

    Ebenfalls, welchen Zeitraum gebe ich dann für die Nichtbeschäftigung an? Kann ich dort dann den 01.12 angeben, oder den Tag der Freistellung?

    Bin etwas verwirrt darüber.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45965

    #2
    AW: Kündigung und Freistellung?

    Nun, bei der Entfernungspauschale wirst du nach der Anzahl der Tage gefragt, an denen du deine 1. Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, gemeint ist natürlich tatsächlich! Das hat jetzt wirklich nichts mit der Anstellungszeit zu tun.

    Als Beschäftigungszeit darfst du natürlich die arbeitsrechtliche Anstellungszeit angeben, dafür bist du ja auch entlohnt worden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Trado
      Neuer Benutzer
      • 26.05.2018
      • 5

      #3
      AW: Kündigung und Freistellung?

      Hey danke für deine Antwort!

      Also:

      Ich gebe für die Entfernungspauschale den Zeitraum bis Tag der Freistellung (20.10) an?

      Für den Zeitraum de Nichtbeschäftigung kann ich aber trotzdem den 1.12 angeben? Als Grund gebe ich dann an, dass ich arbeitssuchend war und ALG2 bezogen habe?

      Ich habe mich ja nach der Freistellung direkt bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet. Daher dachte, dass dann das schon als Zeitraum für Nichtbeschäftigung gilt...

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        AW: Kündigung und Freistellung?

        Bei der Entfernungspauschale wird nicht nach dem Beschäftigungszeitraum gefragt! Was soll die Frage?

        Kommentar

        • Trado
          Neuer Benutzer
          • 26.05.2018
          • 5

          #5
          AW: Kündigung und Freistellung?

          Kann man da nicht normal antworten, wenn der Fragesteller darüber nicht im Klaren ist?! Ist mein voriger Post also der richtige?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45965

            #6
            AW: Kündigung und Freistellung?

            Ich hatte doch deine Frage schon eindeutig beantwortet, deshalb war das Fragezeichen in deiner Replik überflüssig!

            Bei der Entfernungspauschale wirst du nach der Anzahl der Tage gefragt, an denen du deine 1. Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.
            Ab deiner Freistellung hast du sie nicht mehr aufgesucht, so einfach ist das.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              AW: Kündigung und Freistellung?

              Zitat von Trado Beitrag anzeigen
              Kann man da nicht normal antworten, wenn der Fragesteller darüber nicht im Klaren ist?!
              Wenn der Fragesteller wissen will wie er eine Frage im Formular beantworten soll, die dort gar nicht gestellt wurde, dann fällt mir leider nix anderes ein!

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              • Trado
                Neuer Benutzer
                • 26.05.2018
                • 5

                #8
                AW: Kündigung und Freistellung?

                @Charlie24: Obwohl ich mich noch im Oktober bei der Agentur für arbeit arbeitssuchend gemeldet habe, kann ich als Zeitraum der Beschäftigung den 30.11 angeben? Daher bin ich verwirrt, da ich ja gemeldet bin...

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45965

                  #9
                  AW: Kündigung und Freistellung?

                  Du hast doch bis 30.11.2017 Arbeitslohn erhalten, also warst du bis dahin angestellt. Das ist doch nicht verwirrend.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Trado
                    Neuer Benutzer
                    • 26.05.2018
                    • 5

                    #10
                    AW: Kündigung und Freistellung?

                    Ich wurde doch freigestellt und bin gemdeldet als arbeitssuchend während dieser Zeit? Dies ist also egal?! Es geht hier um exakte Definitionen.

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                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15389

                      #11
                      AW: Kündigung und Freistellung?

                      Du tippst doch nur ab was in Deiner Lohnsteuerbescheinigung steht!

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