mein mann hat ein kind aus erster ehe in der Schweiz. er ist türkischer staatsbürger und wir haben letztes jahr geheiratet. unterhalt würde neu festgelegt aber in so hohem Maße das wir das nicht zahlen können. bisher ist alles auch noch nicht geklärt. aber ich muss ja trotzdem eine Steuererklärung machen. muss ich das kind weil es ja eh nie bei uns lebt mit angeben? muss ich den unterhalt irgendwo eintragen. weil es ja sein kann wenn mein mann mal mehr verdient das er dann was zahlen muss. soll ich das da schon irgendwo eintragen?
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kindergeld ausland lebendes kind
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Anlage Kind ausfüllen.
zu zahlender Unterhalt hat damit nichts zu tun.
Gruß FIGUL
Würden das Kind und seine Mutter in Deutschland leben, könnte der andere Elternteil in so einem Fall die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf sich beantragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAuch wenn er nicht leistungsfähig ist und deshalb bisher anscheinend keinen Unterhalt leisten muss?
Würden das Kind und seine Mutter in Deutschland leben, könnte der andere Elternteil in so einem Fall die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf sich beantragen.
es geht nicht eindeutig hervor für wen er keinen Unterhalt leisten kann Ex oder Kind
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
muss ich das kind weil es ja eh nie bei uns lebt mit angeben? muss ich den unterhalt irgendwo eintragen. weil es ja sein kann wenn mein mann mal mehr verdient das er dann was zahlen muss.
soll ich das da schon irgendwo eintragen?Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
für das kind unterhalt nicht für die ex
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die ex und Kind wohnt in der Schweiz. muss ich da sonst noch was beachten?
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und es ist alles noch im Prozess. das geld ist inzwischen ende 2017 jetzt endlich festgelegt wurden. aber wir wissen nicht mal wohin wir es bezahlen müssen. geschweige denn das wir es nicht zahlen könnten weil es viel zu viel ist. bis jetzt ist auch noch niemand gekommen und hat ne Zahlungsaufforderung oder so was geschickt.
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können wir dann den Kinder freibetrag einfordern? und muss ich irgendwo angeben das wir momentan also 2017 nicht gezahlt haben? weil die höhe wollen sie ja trotzdem wissen?
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
Steuerberatung gibt es hier nicht. Ohne die geht es in solchen Fällen mit Auslandsbezug in der Regel aber nicht. Dazu muss man sich nämlich im Schweizer Steuerrecht auskennen.
Was Forumsthemen angeht, nur soviel: Bei Hinzufügen der Anlage Kind für ein im Ausland lebendes Kind funktioniert die Steuerberechnung nach wie vor nicht!
Wenn (ausreichend) Unterhalt für das Kind geleistet würde, hätte das Auswirkungen auf die Höhe des Solidaritätszuschlags.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
Wenn ihr vorhabt, den Unterhalt zu bezahlen, kannst du das Kind deines Mannes schon erklären. Aber bitte erst ganz zum Schluss, da ja die Steuerberechnung sonst nicht funktioniert!Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
wir haben nicht vor den zu bezahlen. wie gesagt selbst wenn wir wollen würden könnten wir so viel nicht bezahlen. aber wer weis vielleicht erben wir mal geld oder so und dnn kommen ja alle und wollen was. daher war ich mir eben unsicher ob ich das mit angeben soll. weil sonst erwähnt er es auch nicht bei arbeitgeber oder so.
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
Zitat von mary 1 Beitrag anzeigenwir haben nicht vor den zu bezahlen. wie gesagt selbst wenn wir wollen würden könnten wir so viel nicht bezahlen. aber wer weis vielleicht erben wir mal geld oder so und dnn kommen ja alle und wollen was. daher war ich mir eben unsicher ob ich das mit angeben soll. weil sonst erwähnt er es auch nicht bei arbeitgeber oder so.
OT; Spätestens beim ersten Pfändungsversuch erfährt es der Arbeitgeber
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
Zitat von mary 1 Beitrag anzeigenach ihm geht es nicht darum das er das weis oder nicht. aber das kind ist jetzt sozusagen nicht da für ihn darum sagt er das so. ist das schlimm das er das so macht muss man das kind immer angeben obwohl es nicht mal hier wohnt?
Hallo,
dann lass es weg
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: kindergeld ausland lebendes kind
Nein, nacherklären geht nicht und damit sind wir auch am Ende dieser nicht mehr forumsbezogenen Diskussion!Freundliche Grüße
Charlie24
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