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kindergeld ausland lebendes kind 2

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    kindergeld ausland lebendes kind 2

    mein mann hat ein kind aus erster ehe in der Schweiz. er ist türkischer staatsbürger und wir haben letztes jahr geheiratet. unterhalt würde neu festgelegt aber in so hohem Maße das wir das nicht zahlen können. bisher ist alles auch noch nicht geklärt. aber ich muss ja trotzdem eine Steuererklärung machen. muss ich das kind weil es ja eh nie bei uns lebt mit angeben? muss ich den unterhalt irgendwo eintragen. weil es ja sein kann wenn mein mann mal mehr verdient das er dann was zahlen muss. soll ich das da schon irgendwo eintragen? für das kind unterhalt nicht für die ex

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    die ex und Kind wohnt in der Schweiz. muss ich da sonst noch was beachten?

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    und es ist alles noch im Prozess. das geld ist inzwischen ende 2017 jetzt endlich festgelegt wurden. aber wir wissen nicht mal wohin wir es bezahlen müssen. geschweige denn das wir es nicht zahlen könnten weil es viel zu viel ist. bis jetzt ist auch noch niemand gekommen und hat ne Zahlungsaufforderung oder so was geschickt.

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    können wir dann den Kinder freibetrag einfordern? und muss ich irgendwo angeben das wir momentan also 2017 nicht gezahlt haben? weil die höhe wollen sie ja trotzdem wissen? gendwo eintragen?

    #2
    AW: kindergeld ausland lebendes kind 2

    Zitat von mary 1 Beitrag anzeigen
    mein mann hat ein kind aus erster ehe in der Schweiz. er ist türkischer staatsbürger und wir haben letztes jahr geheiratet. unterhalt würde neu festgelegt aber in so hohem Maße das wir das nicht zahlen können. bisher ist alles auch noch nicht geklärt. aber ich muss ja trotzdem eine Steuererklärung machen. muss ich das kind weil es ja eh nie bei uns lebt mit angeben? muss ich den unterhalt irgendwo eintragen. weil es ja sein kann wenn mein mann mal mehr verdient das er dann was zahlen muss. soll ich das da schon irgendwo eintragen? für das kind unterhalt nicht für die ex

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    die ex und Kind wohnt in der Schweiz. muss ich da sonst noch was beachten?

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    und es ist alles noch im Prozess. das geld ist inzwischen ende 2017 jetzt endlich festgelegt wurden. aber wir wissen nicht mal wohin wir es bezahlen müssen. geschweige denn das wir es nicht zahlen könnten weil es viel zu viel ist. bis jetzt ist auch noch niemand gekommen und hat ne Zahlungsaufforderung oder so was geschickt.

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    können wir dann den Kinder freibetrag einfordern? und muss ich irgendwo angeben das wir momentan also 2017 nicht gezahlt haben? weil die höhe wollen sie ja trotzdem wissen? gendwo eintragen?
    Hallo,

    warum Doppelpost?
    Einmal genügt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: kindergeld ausland lebendes kind 2

      Ich mache dann mal hier zu! Die Fragen gehen ohnehin zunehmend in das Steuerrecht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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