Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus Kapitalleistungen

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  • Karla_11
    Neuer Benutzer
    • 27.05.2018
    • 1

    #1

    Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus Kapitalleistungen

    Für eine Kapitalleistung müssen 10 Jahre lang Kranken- und Pflegesicherungsbeträge gezahlt werden. Können diese steuerlich abgesetzt werden und wo trage ich das dann ein?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45962

    #2
    AW: Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus Kapitalleistungen

    Die sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären, aktuell sind für das Jahr 2017 die Zeilen 17 und 19.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      AW: Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus Kapitalleistungen

      Bist Du Dir sicher dass es sich nicht um Kapitalversicherungsbeiträge handelt?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45962

        #4
        AW: Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus Kapitalleistungen

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Bist Du Dir sicher dass es sich nicht um Kapitalversicherungsbeiträge handelt?
        Ich glaube schon, dass die Leistungsart gemeint ist, von der ich ausgegangen bin.

        Die von Ihnen gesuchte URL ist nicht vorhanden. Aber Sie können den gesuchten Inhalt einfach finden mit unserer Suche unter www.haufe.de
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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