27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung

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  • acki
    Neuer Benutzer
    • 29.01.2020
    • 2

    #1

    27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung

    Hi,
    ich bin gerade dabei mit Hilfe des Elsterformular meine Steuererklärung zu machen. Bei der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung finde ich nicht wo ich den Punkt 27 (Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung) eintragen muß. Normalerweise kommt der Beitrag ja in die Anlage N, aber da steht nix!
    ein Dank im voraus
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45965

    #2
    Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand. Eine der Anlage N vorgeschaltete Lohnsteuerbescheinigung gibt

    es nur bei ElsterFormular, bei der Webanwendung Mein ELSTER musst du den Beitrag selbst in die Zeile 45 (Jahr 2019) eintragen.

    Dieser Beitrag wirkt sich steuerlich zumeist nicht aus!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • acki
      Neuer Benutzer
      • 29.01.2020
      • 2

      #3
      Hi Charlie,
      ich hab´s jetzt gefunden. danke dir
      LG Acki

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