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    Dienstwagen eintragen

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage zum Thema Dienstwagen und wie ich es in der Steuererklärung eintragen tue.

    und zwar ich bekomme von meiner Firma ein Dienstwagen (kein Neuwagen, ein älteren Gebrauchtwagen) zur Verfügung gestellt, den ich auch Privat nutzen kann und dazu noch eine Tankkarte.
    Ich muss dafür auch nix bezahlen oder ein Fahrtenbuch führen. Ich habe fast jeden Tag ein anderen Weg zur Arbeit. Ich bin Maler und habe meistens sogar 2 bis 3 verschiedene Arbeitseinsätze wo am Tag wo ich hin muss.
    Wie trägt man das am ein? Trägt man die die ganzen Fahrten als Einsatzwechseltätigkeit ein oder woanders?

    Danke schon mal

    #2
    Wie trägt man das am ein? Trägt man die die ganzen Fahrten als Einsatzwechseltätigkeit ein oder woanders?
    Da für die Fahrten ein Firmenfahrzeug verwendet wird und dir kein Aufwand entsteht, bejahst du die Nutzung eines Firmenfahrzeugs in Zeile 49 der Anlage N.

    Mehr musst du zu den Fahrten nicht angeben!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok vielen Dank. Ansonsten gebe ich alles so an als wenn ich mit mein Privaten Auto gefahren wäre?!

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        #4
        Ansonsten gebe ich alles so an als wenn ich mit mein Privaten Auto gefahren wäre?!
        Was meinst du mit ansonsten?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Martin34 Beitrag anzeigen
          Ich habe fast jeden Tag ein anderen Weg zur Arbeit. Ich bin Maler und habe meistens sogar 2 bis 3 verschiedene Arbeitseinsätze am Tag
          Aus dieser Aussage folgere ich, dass du keine erste Tätigkeitsstätte hast. Die Fahrten zu Kunden oder auch in den Betrieb sind daher nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen.
          Reisekosten setzen aber voraus, dass dir selbst ein Aufwand entstanden ist. Durch die Nutzung des Firmenwagens ist diese Voraussetzung aber nicht erfüllt.

          Du kannst daher keine Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen. Für die Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen zählt dafür aber auch bereits die berufliche bedingte Abwesenheit von deiner Wohnung.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Danke für deine Antwort Beamtenschweiß!

            Sowas dachte ich mir schon. Also trage ich in den Werbungskosten nur ein wo ich war und wie lange ich Unterwegs war.

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