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Hallo , meine Frau und ich haben jeweils eine private Zahnzusatzversicherung. Ich persönlich würde sie in Zeile 28 der Anlage Vorsorgeaufwand für 2017 eintragen. Ich bin mir aber nicht sicher ? Könnte mir jemand helfen?
Erwartet wird der Eintrag bei gesetzlich Krankenversicherten in der Zeile 23, bei PKV-Versicherten in der Zeile 28.
Letztlich spielt es aber keine Rolle, welche Zeile ausgesucht wird, denn steuerlich wirkt sich das zumeist ohnehin nicht aus.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Danke für die Antwort. Ich war auch nicht untätig und hatte eine Idee. Ich habe mir mal die offizielle Anleitung der Finanzämter für die Anlage Vorsorgeaufwand im Internet angesehen.
In der Anleitung steht: Beiträge für Wahlleistungen und zur Zusatzversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie bitte in Zeile 23, an die private Kranken/Pflegeversicherung in den Zeilen 28 und 29 ein.
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt, denn nach dieser Darstellung müssten wir ja unsere Beiträge in die Zeile 28 eintragen, da wir ja die Beiträge an eine private Krankenversicherung zahlen?
Nochmal, du darfst es machen, wie du magst. Verarbeitet wird alles auf dem Level der Sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Die dafür geltenden Höchstbeträge werden in der Regel bereits durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Ja die Beiträge wirken sich bei uns noch steuerlich aus. Es wären dann ca. 100 Euro weniger an Steuern die wir zahlen müssten.
Grüße
- - - Aktualisiert - - -
Eine Nachfrage habe ich noch. Ich nutze ja die vorausgefüllte Steuererklärung. Dort sind ja dann auch schon die dem Finanzamt vorab elektronisch gemeldeten Beiträge vorhanden. Von unseren beiden Zahnzusatzversicherungen sind leider keine elektronisch gemeldeten Beiträge dabei. Sollte ich deshalb lieber die Belege über die gezahlten Beiträge beifügen,da das Finanzamt ansonsten das nicht nachvollziehen kann?
Dann trag sie in die Zeile 28 ein, das ist ja nicht verboten!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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....... Von unseren beiden Zahnzusatzversicherungen sind leider keine elektronisch gemeldeten Beiträge dabei. Sollte ich deshalb lieber die Belege über die gezahlten Beiträge beifügen,da das Finanzamt ansonsten das nicht nachvollziehen kann?
Grüße
Hallo magnus1,
ab 2017 musst du keine Belege einreichen, es gilt ja die sogenannte Belegvorhaltung. Ich würde abwarten, ob das Finanzamt sich deshalb meldet.
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