Hallo,
unser Sohn (Minderjährig) hat leider die Familie gerockt und wir irgendwann dann die Flügel gestreckt.
Neben den emotionalen Ausnahmezuständen ergeben sich nun durch die auswärtige Heim-Unterbringung ein Haufen an Kosten.
Beim Jugendamt läuft die Maßnahme unter Ju "§27 iVm §34 SGB VIII"
- Das Jugendamt fordert unter Berücksichtigung der Einkommenverhältnissen einen angemessenen Beitrag zu den Kosten von beiden Elternanteilen (auch wenn man verheiratet ist und zusammenlebt)
- Das Kindergeld ist an das Jugendamt weiterzuleiten
- es entstehen Fahrtkosten durch die Besuchstermine am Ort der Unterbringung
Das Kind ist nicht behindert und nicht volljährig.
Wo kann ich diesen fast 5-stelligen Betrag in der Steuererklärung geltend machen?
-> Mantelbogen -> Außergewöhnliche Belastung (Seite 3, Zeile 67)
-> Anlage Kind -> Kinderbetreuungskosten (Seite 3, Zeile 67)
unser Sohn (Minderjährig) hat leider die Familie gerockt und wir irgendwann dann die Flügel gestreckt.
Neben den emotionalen Ausnahmezuständen ergeben sich nun durch die auswärtige Heim-Unterbringung ein Haufen an Kosten.
Beim Jugendamt läuft die Maßnahme unter Ju "§27 iVm §34 SGB VIII"
- Das Jugendamt fordert unter Berücksichtigung der Einkommenverhältnissen einen angemessenen Beitrag zu den Kosten von beiden Elternanteilen (auch wenn man verheiratet ist und zusammenlebt)
- Das Kindergeld ist an das Jugendamt weiterzuleiten
- es entstehen Fahrtkosten durch die Besuchstermine am Ort der Unterbringung
Das Kind ist nicht behindert und nicht volljährig.
Wo kann ich diesen fast 5-stelligen Betrag in der Steuererklärung geltend machen?
-> Mantelbogen -> Außergewöhnliche Belastung (Seite 3, Zeile 67)
-> Anlage Kind -> Kinderbetreuungskosten (Seite 3, Zeile 67)
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