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Überschneidung Angestelltenverhältnis / Selbständigkeit

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    Überschneidung Angestelltenverhältnis / Selbständigkeit

    Hallo liebe Elsterfreunde,

    ich mache gerade meine allererste Steuererklärung und merke, dass ich leider nicht so richtig zurechtkomme bzw. nicht weiß, wie ich vorgehen muss.

    Folgende Situation: Ich habe von Januar-April 2017 in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet und Lohn erhalten. Ab Mai 2017 habe ich dann eine selbständige Tätigkeit angemeldet und seitdem auch nur diese ausgeübt. Welche Art von Steuererklärung muss ich dann für 2017 abgeben? Sind das dann 2 verschiedene?
    Eine Beraterin, die ich kurz anrief, sagte, ich müsse dann auch eine Umsatzsteuererklärung machen.
    Was ich nicht verstehe, ist, dass ich doch als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer eh befreit bin?

    Für die Selbständige Tätigkeit muss ich ja eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Muss ich hierbei ein Rumpfwirtschaftsjahr auswählen, da ich ja erst ab 01.05.17 mit der Selbständigkeit begonnen habe?

    Was für eine Art Steuererklärung muss ich dann für den Zeitraum von Januar bis Ende April abgeben? Also meine Frage noch einmal etwas abgekürzt:
    Muss ich in dem Fall noch etwas anderes als die EÜR machen, also eine zweite Steuererklärung und wenn ja in welcher Form?

    So viele Fragezeichen in meinem Kopf...

    Ich danke euch vielmals und hoffe, ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich darlegen.

    Beste Grüße, Andreas

    #2
    AW: Überschneidung Angestelltenverhältnis / Selbständigkeit

    Zitat von FunkyK Beitrag anzeigen
    Welche Art von Steuererklärung muss ich dann für 2017 abgeben? Sind das dann 2 verschiedene?
    Nein. Eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G oder S (je nachdem), Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand.

    Zitat von FunkyK Beitrag anzeigen
    ich müsse dann auch eine Umsatzsteuererklärung machen.
    Was ich nicht verstehe, ist, dass ich doch als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer eh befreit bin?
    Dann ist nur die erste Seite der Umsatzsteuererklärung von Belang. Evtl. ganz hinten noch eine Null eintragen.

    Zitat von FunkyK Beitrag anzeigen
    Für die Selbständige Tätigkeit muss ich ja eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Muss ich hierbei ein Rumpfwirtschaftsjahr auswählen, da ich ja erst ab 01.05.17 mit der Selbständigkeit begonnen habe?
    Ich würd mal sagen Dein Wirtschaftsjahr geht von 1. Januar bis 31. Dezember.

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      #3
      AW: Überschneidung Angestelltenverhältnis / Selbständigkeit

      Um Missverständnisse wegen des Neins von @L.E.Fant zu vermeiden: Die EÜR muss natürlich auch abgegeben werden. Die Übermittlung der EÜR erfolgt getrennt von der Einkommensteuererklärung, insoweit

      sind das schon 2 Erklärungen. Die Umsatzsteuererklärung wird bei Kleinunternehmern nicht in jedem Bundesland verlangt. Das musst du mit deinem Finanzamt abklären, bei dem du deine selbständige Tätigkeit

      ja auch angemeldet hast.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Überschneidung Angestelltenverhältnis / Selbständigkeit

        Vielen Dank an Euch zwei!

        Das hat mir sehr weitergeholfen und ich habe mich nun erfolgreich durch die Steuererklärung geackert.

        Das nächste Mal sollte das dann nicht mehr so die riesen Hürde werden, da ichs jetzt einmal gemacht habe.

        Vielen Dank nochmal!

        Beste Grüße,

        Andreas

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