Hallo liebe Elsterfreunde,
ich mache gerade meine allererste Steuererklärung und merke, dass ich leider nicht so richtig zurechtkomme bzw. nicht weiß, wie ich vorgehen muss.
Folgende Situation: Ich habe von Januar-April 2017 in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet und Lohn erhalten. Ab Mai 2017 habe ich dann eine selbständige Tätigkeit angemeldet und seitdem auch nur diese ausgeübt. Welche Art von Steuererklärung muss ich dann für 2017 abgeben? Sind das dann 2 verschiedene?
Eine Beraterin, die ich kurz anrief, sagte, ich müsse dann auch eine Umsatzsteuererklärung machen.
Was ich nicht verstehe, ist, dass ich doch als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer eh befreit bin?
Für die Selbständige Tätigkeit muss ich ja eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Muss ich hierbei ein Rumpfwirtschaftsjahr auswählen, da ich ja erst ab 01.05.17 mit der Selbständigkeit begonnen habe?
Was für eine Art Steuererklärung muss ich dann für den Zeitraum von Januar bis Ende April abgeben? Also meine Frage noch einmal etwas abgekürzt:
Muss ich in dem Fall noch etwas anderes als die EÜR machen, also eine zweite Steuererklärung und wenn ja in welcher Form?
So viele Fragezeichen in meinem Kopf...
Ich danke euch vielmals und hoffe, ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich darlegen.
Beste Grüße, Andreas
ich mache gerade meine allererste Steuererklärung und merke, dass ich leider nicht so richtig zurechtkomme bzw. nicht weiß, wie ich vorgehen muss.
Folgende Situation: Ich habe von Januar-April 2017 in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet und Lohn erhalten. Ab Mai 2017 habe ich dann eine selbständige Tätigkeit angemeldet und seitdem auch nur diese ausgeübt. Welche Art von Steuererklärung muss ich dann für 2017 abgeben? Sind das dann 2 verschiedene?
Eine Beraterin, die ich kurz anrief, sagte, ich müsse dann auch eine Umsatzsteuererklärung machen.
Was ich nicht verstehe, ist, dass ich doch als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer eh befreit bin?
Für die Selbständige Tätigkeit muss ich ja eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Muss ich hierbei ein Rumpfwirtschaftsjahr auswählen, da ich ja erst ab 01.05.17 mit der Selbständigkeit begonnen habe?
Was für eine Art Steuererklärung muss ich dann für den Zeitraum von Januar bis Ende April abgeben? Also meine Frage noch einmal etwas abgekürzt:
Muss ich in dem Fall noch etwas anderes als die EÜR machen, also eine zweite Steuererklärung und wenn ja in welcher Form?
So viele Fragezeichen in meinem Kopf...
Ich danke euch vielmals und hoffe, ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich darlegen.
Beste Grüße, Andreas
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