Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

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  • melalex
    Neuer Benutzer
    • 26.02.2018
    • 19

    #1

    Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

    Hallo zusammen, bei der erneute Überprüfung meiner Steuererklärung stoße ich an folgende Eingaben:
    Verpflegungspauschalen.

    Also wenn ich doppelte Haushalt hatte habe ich schon bereits die Mietkosten sowie die Familienheimfahrten (einfache) eingesetzt. Nun ist die Frage, ob ich auch Verpfegungspauschale einsetzen kann/darf???
    Von meinem Arbeitgeber habe ich nichts erhalten.

    Falls ich noch was hier erwähnen soll, bitte kurze Info.

    Danke!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45975

    #2
    AW: Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

    Es gibt doch dafür extra die Zeilen 81 ff der Anlage N, da steht das doch auch im Erläuterungstext. Maximal 3 Monate dürfen Mehraufwendungen für die Verpflegung geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • XaverWdg
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2017
      • 1048

      #3
      AW: Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

      Genauer gesagt in den ersten drei Monaten und auch nur für die Tage der Abwesenheit.

      Kommentar

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