Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

    Hallo zusammen, bei der erneute Überprüfung meiner Steuererklärung stoße ich an folgende Eingaben:
    Verpflegungspauschalen.

    Also wenn ich doppelte Haushalt hatte habe ich schon bereits die Mietkosten sowie die Familienheimfahrten (einfache) eingesetzt. Nun ist die Frage, ob ich auch Verpfegungspauschale einsetzen kann/darf???
    Von meinem Arbeitgeber habe ich nichts erhalten.

    Falls ich noch was hier erwähnen soll, bitte kurze Info.

    Danke!

    #2
    AW: Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

    Es gibt doch dafür extra die Zeilen 81 ff der Anlage N, da steht das doch auch im Erläuterungstext. Maximal 3 Monate dürfen Mehraufwendungen für die Verpflegung geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Haushalt (Verpflegungspauschale)

      Genauer gesagt in den ersten drei Monaten und auch nur für die Tage der Abwesenheit.

      Kommentar

      Lädt...
      X