AW: EÜR und AVEÜR
Ich sollte es vorab auf Papier mitabgeben um es dann in der verlängerten Frist wenn mein Elster-Zertifikat erneuert ist online über Elster abzuschicken. Hab ich wohl nicht klar genug geschrieben.
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Ich dachte Du darfst es auf Papier abgeben.
Sei's drum, meiner Meinung nach kann man das Anlagenverzeichnis in ElsterFormular nicht extra senden oder weglassen. Und in anderen Programmen kann ichs mir eigentlich auch nicht vorstellen.
Aber leider weigerst Du Dich standhaft, zu verraten welche Software Du verwendest.
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Sorry , wenn ich hier falsch bin, aber um das Formular elektronisch senden zu können - was ich ja noch muss - wenn ich mein Zertifikat hab muss ich ja trotzdem wissen, ob ich es senden muss, deshalb dacht ich ich kann hier fragen auch wenn ich es nicht unmittelbar senden kann. Vielen Dank für die Info, dass ich es doch nicht senden muss!
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Ach so! Hier handelt es sich aber um ein Softwareforum!
Natürlich musst Du das leere Anlagenverzeichnis nicht einreichen.
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AW: EÜR und AVEÜR
Hallo L.E. Fant,
ich hatte das Formular ausgedruckt, da ist ein Feld für die Steuernummer. Hatte gestern nachmittag eine Fristverlängerung vom FA bekommen für das elektronische EÜR Form weil mein Zertifikat abgelaufen ist aber da hatte ich noch nicht das Formular AVEÜR gesehen. Ich sollte dann das ausgedruckte einwerfen zusammen mit den anderen Formularen bis ich es elektronisch senden kann. Jetzt hab ich das AVEÜR auch ausgedruckt und quasi leer dazugetan nur mit Name und Steuernr. und hoffe das ist so richtig.
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Zitat von Eva1005 Beitrag anzeigenAlso lass ich es leer bis auf Steuernr und Name aber sende es mit.
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Hallo Eva1005,
wenn die Plausiprüfung zufrieden ist, hast du schon viele Hürden genommen und gute Voraussetzungen fürs nächste Jahre mit der Datenübernahmefunktion.
Tschüß
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Hallo Holzgoe,
so genau ist es. Hab bisher immer ne Tabelle geschickt und das hat gereicht. Und "plötzlich" kommt das elektronische Formular. EÜR hab ich auch geschafft, aber das AVEÜR ist mir zu hoch. Also lass ich es leer bis auf Steuernr und Name aber sende es mit.
Vielen Dank für deine Info!
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AW: EÜR und AVEÜR
Hallo eva1005,
du hast bis jetzt vielleicht als Erläuterung für deinen Gewinn/Verlust immer eine Excel-Tabelle eingereicht mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben, nichts anderes ist jetzt die elektronische Anlage EÜR, du musst dir nur die passenden Felder für die Ausgaben heraussuchen.
Tschüß
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Hallo,
nein so was hab ich nicht, nur einen ganz billigen PC und der ist auch schon bald 4 Jahre alt. Natürlich hab ich als Bildhauerin viel Werkzeug, Böcke und dergleichen, aber das ist alles schon uralt und das meisste wurde nicht einmal neu gekauft. Also schreib ich einfach Namen und Steuernummer auf das Formular und gut is aber ausgefüllt werden muss es. Richtig? Vielen Dank vorab!
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Hallo Eva1005,
wenn du z.Bsp. einen teuren Laptop gekauft hast, müsstest du denn abschreiben, dann wären Eintragungen im Anlagenverzeichnis notwendig, wenn du nichts hast -> musst du dort nichts eintragen.
Tschüß
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Hallo,
nein Fehlermeldungen hab ich noch nicht bekommen, da ich noch nichts eingetragen habe. Mir ist einfach gar nicht klar, ob ich als freischaffende Künstlerin und Kleinunternehmer das Ding ausfüllen muss. Dass EÜR jetzt elektronisch sein muss hab ich begriffen, aber das AVEÜR liest sich nicht als würde es mich betreffen. Dennoch steht irgendwo wer EÜR ausfüllt soll auch AVEÜR ausfüllen.
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Warum? Welche Fehlermeldung erhältst Du denn? Und in welchem Programm?
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EÜR und AVEÜR
Hallo und guten Abend,
kann mir jemand sagen, ob man das AVEÜR Formular in jedem Fall ausfüllen muss wenn man das Formular EÜR ausfüllt? Ich finde nirgends eine wirklich verständliche Anleitung zu diesem Formular. Vielen Dank vorab für jeden Tipp!!Stichworte: -
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