Hallo!
Auch ich sitz zum ersten Mal an der Steuererklärung, bin soweit 'durch', und hab nun doch noch eine Frage:
Ich bin Student (habe auch im Mantelbogen der ESt.-Erklärung unter ausgeübter Beruf "Student" eingetragen, weil das ja meine Hauptbeschäftigung ist. Sollte man doch so, oder?).
Zudem habe ich nebenberuflich selbstständig gearbeitet (Gewinn ca.2000eur), und noch noch einen Midijob (Gleitzone) auf Werkstudentenbasis gemacht (knapp 5000 Verdienst).
Ich hab jetzt bisher nur Anlage S + EÜR +USt-Erklärung (obligatorisch; obwohl ich unter die Kleinunternehmerregelung falle) ausgefüllt, weil das ja für Selbstständige verpflichtend ist.
Jetzt hab ich mich gefragt: muss ich auch noch Anlage N für den Gleitzonen-/ Midijob ausfüllen?
Ich weiß, ein Minijob muss nicht mit in die Erklärung. Doch auch ein Job mit weniger als < 850 € im Monat (Midijob), muss ich den überhaupt auf der Einkommenssteuererklärung angeben?
Insgesamt liegt ja mein Zuverdienst aus dem Jahr ohnehin deutlich unter dem ESt-Freibetrag von 8000 eur.
Danke schon im Voraus!
Auch ich sitz zum ersten Mal an der Steuererklärung, bin soweit 'durch', und hab nun doch noch eine Frage:
Ich bin Student (habe auch im Mantelbogen der ESt.-Erklärung unter ausgeübter Beruf "Student" eingetragen, weil das ja meine Hauptbeschäftigung ist. Sollte man doch so, oder?).
Zudem habe ich nebenberuflich selbstständig gearbeitet (Gewinn ca.2000eur), und noch noch einen Midijob (Gleitzone) auf Werkstudentenbasis gemacht (knapp 5000 Verdienst).
Ich hab jetzt bisher nur Anlage S + EÜR +USt-Erklärung (obligatorisch; obwohl ich unter die Kleinunternehmerregelung falle) ausgefüllt, weil das ja für Selbstständige verpflichtend ist.
Jetzt hab ich mich gefragt: muss ich auch noch Anlage N für den Gleitzonen-/ Midijob ausfüllen?
Ich weiß, ein Minijob muss nicht mit in die Erklärung. Doch auch ein Job mit weniger als < 850 € im Monat (Midijob), muss ich den überhaupt auf der Einkommenssteuererklärung angeben?
Insgesamt liegt ja mein Zuverdienst aus dem Jahr ohnehin deutlich unter dem ESt-Freibetrag von 8000 eur.
Danke schon im Voraus!
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