Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Künstlersozialkasse Rentenversicherungsbeiträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Künstlersozialkasse Rentenversicherungsbeiträge

    Hallo ich bin über die Künstlersozialkasse Renten Kranken und Pflegeversichert. Ich benutze die vorausgefüllte Steuererklärung und Elsterformular und musste bei der Übernahme der Werte festellen, das die Künstlersozialkasse nur die Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung elektronisch übermittelt hat. Die Beiträge für die Rentenversicherung jedoch nicht. Für die Beiträge zur Rentenversicherung , habe ich von der Künstlersozialkasse eine Beitragsbescheinigung bekommen. Da wir aber ab 2017 keine Belege mehr mitschicken sollen, bin ich mir unsicher ob ich diese Beitragsbescheinigung hinschicken soll. Andererseits wüßte ich nicht , wie das Finanzamt die Beiträge zur Rentenversicherung sonst nachvollziehen kann? Für einen Tipp wäre ich dankbar.

    #2
    AW: Künstlersozialkasse Rentenversicherungsbeiträge

    Nein, das musst du nicht, aber aufpassen musst du bei Beiträgen zur Künstlersozialkasse generell.

    Da gab es zumindest in der Vergangenheit schon mal Probleme. Also den Steuerbescheid genau prüfen!

    https://www.stb-web.de/news/article.php/id/7402
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Künstlersozialkasse Rentenversicherungsbeiträge

      Danke für die Antwort. Ich habe mir mal die Beitragsbescheinigung von der Künstlersozialkasse angesehen. Auf der Rückseite steht:Ihre Beitragszahlungen zur Rentenversicherung bescheinigen wir Ihnen mit der Jahresabrechnung. Eine Übermittlung von Rentenversicherungsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern ist gesetzlich nicht vorgesehen.

      Was für ein Unsinn, die Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung werden elektronisch übermittelt und für die Rentenversicherung kann man sich das aus den Fingern saugen. Ich werde den Beitragsnachweis für die Rentenversicherung extra als Beleg schicken. Im Endeffekt fordert der Sachbearbeiter den Beleg sowieso an, da er den Rentenversicherungsbetrag nicht nachvollziehen kann und die Bearbeitung verzögert sich dadurch wieder.

      Kommentar


        #4
        AW: Künstlersozialkasse Rentenversicherungsbeiträge

        Generell hätte ich aber noch eine Frage zwecks Belegvorhaltepflicht. Ist dies eine Kannvorschrift ( also ich kann noch freiwillig Belege beifügen ) oder darf ich keine Belege mehr beifügen ?

        Kommentar


          #5
          AW: Künstlersozialkasse Rentenversicherungsbeiträge

          Ist dies eine Kannvorschrift ( also ich kann noch freiwillig Belege beifügen )
          Ja, du kannst Belege natürlich auch noch sofort einreichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Künstlersozialkasse Rentenversicherungsbeiträge

            Danke super Forum!!

            Kommentar

            Lädt...
            X