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Durch Midijob erhebliche Reduzierung in der Erstattung

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    Durch Midijob erhebliche Reduzierung in der Erstattung

    Hallo Zusammen, als Nicht-Fachmann stehe ich auf dem Schlauch:

    Ich bin in SK3 - meine Frau in SK5 - bisher hatte meine Frau einen Minijob, alles gut-keine Erwähnung in unserer Einkommensteuererklärung/zusammen veranlagt. In 2017 erstmalig einen MIDIjob 6300.-/Jahr. Meine Gesamtrückzahlung für 2017 halbiert sich mal eben durch die Angabe des Jobs. Mache ich da was falsch - muß ich speziell auf einen MIDIjob hinweisen - bin um jeden Hinweis verlegen!

    #2
    AW: Durch Midijob erhebliche Reduzierung in der Erstattung

    Zitat von ak2111 Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen, als Nicht-Fachmann stehe ich auf dem Schlauch:

    Ich bin in SK3 - meine Frau in SK5 - bisher hatte meine Frau einen Minijob, alles gut-keine Erwähnung in unserer Einkommensteuererklärung/zusammen veranlagt. In 2017 erstmalig einen MIDIjob 6300.-/Jahr. Meine Gesamtrückzahlung für 2017 halbiert sich mal eben durch die Angabe des Jobs. Mache ich da was falsch - muß ich speziell auf einen MIDIjob hinweisen - bin um jeden Hinweis verlegen!
    Hallo,

    bei der Steuerklassenkombination ist das nicht außergewöhnlich.
    Für einenMidijob gibt es steuerlich keine Extrawurst

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Durch Midijob erhebliche Reduzierung in der Erstattung

      Zitat von ak2111 Beitrag anzeigen
      Meine Gesamtrückzahlung
      Warum Deine? Du hast doch mit Steuerklasse 3 realtiv wenig Steuern bezahlt.

      Oder werdet Ihr getrennt veranlagt?

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        #4
        AW: Durch Midijob erhebliche Reduzierung in der Erstattung

        Für einen Midijob zahlt, anders als beim pauschal versteuerten Minijob, eben nicht der Arbeitgeber die Einkommensteuer.

        Bei Steuerklasse 3/5 kann es durchaus auch zu Nachzahlungen kommen, eine Halbierung der Erstattung ist deshalb nicht ungewöhnlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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