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Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

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    Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

    Ich habe eine Bürgersolar Fotovoltaikanlage.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich erst eine AVEÜR ausfüllen, um dann die AFA in der EÜR eintragen zu können.
    Welche AVEÜR muss ich für eine Fotovoltaikanlage wählen?
    Ist der Punkt 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte die richtige Wahl?

    #2
    AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

    Die Fotovoltaikanlage ist kein Grundstück, und auch kein Recht.

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      #3
      AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

      Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GEW) und dann unter "Andere"
      Da trägts meine Kom. Software ein.

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        #4
        AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

        Was ist mit einer Bürgersolar Fotovoltaikanlage gemeint? Ist das eine Beteiligung oder gehört dir die Anlage allein?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

          Es ist eine Anlage, die von einem Verein aufgestellt wurde. Von dieser Anlage gehören mir bestimmte Module.
          Der Gesamtgewinn und die Gesamtkosten werden anteilig für mich ausgerechnet.

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            #6
            AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

            Aber dann gibt doch normalerweise die Gemeinschaft eine EÜR samt AVEÜR und eine Feststellungserklärung für die Gemeinschaft ab, warum musst du dann eine eigene EÜR einreichen?

            In der Regel musst du doch nur deinen Gewinnanteil in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

              Bisher wurde das vom Steuerberater immer für mich gesondert aufgeführt. Wahrscheinlich, weil bei diesem Konzept
              jeder sozusagen eine eigene Anlage besitzt.

              Mittlerweile greift die Kleinunternehmerregelung. Ich hatte eigentlich kapiert, wie die Steuerberaterin
              in einer Exceltabelle die Kosten und Einnahmen einträgt, aber wie das hier geht in Elster, damit bin ich hoffnungslos überfordert.

              Wie gesagt es geht schon damit los, dass ich nicht weiß welche AVEÜR genommen werden muss.

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                #8
                AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

                Nun, es gibt nur eine AVEÜR! Bei ElsterFormular ist die bereits in die EÜR selbst integriert, da ist die AfA für eine Fotovoltaikanlage im Anlagenverzeichnis (Teil 2) in der Zeile 12 zu erklären.

                Das wird in Zeile 13 aufsummiert und die AfA wird dann automatisch in die Zeile 30 der EÜR übernommen.

                Bei anderen Anwendungen ist das vielleicht ein wenig anders aufgebaut, aber die Zeilennummern sollten überall identisch sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

                  Vielen Dank für eure Hilfe. Es hat nun geklappt.
                  Nur noch eine Frage: Was muss man bei einer Fotovoltaikanlage angeben als Rechtsform des Betriebes.
                  Ich habe Gbr angegeben, weis aber nicht ob das richtig ist.

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                    #10
                    AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

                    Ich habe Gbr angegeben, weis aber nicht ob das richtig ist.
                    So, wie du das oben geschildert hast, wäre das ja nicht richtig. Eine GbR gibt ja eine Feststellungserklärung ab und eine GbR müsste auch eine EÜR für die Gemeinschaft insgesamt abgeben.

                    Du hast aber doch selbst geschrieben:
                    Bisher wurde das vom Steuerberater immer für mich gesondert aufgeführt. Wahrscheinlich, weil bei diesem Konzept jeder sozusagen eine eigene Anlage besitzt.

                    Ob das korrekt war, will ich nicht beurteilen. Wenn du wirklich eine eigene Anlage besitzt, was ich persönlich bezweifle, bist du doch ein Einzelunternehmer!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

                      Genau, das hat ein Anruf beim Finanzamt auch ergeben: Einzelgewebetreibender wäre richtig gewesen.
                      Ich habe die Erklärung jetzt anders abgegeben. Mal sehen, was die daraus machen.
                      Ich weiß auch nicht in wiefern das einen Unterschied macht.
                      Jedenfalls herzlichen Dank, dass du dich meiner Problem hier angenommen hast.

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                        #12
                        AW: Fotovoltaikanlage welche AVEÜR?

                        Ich weiß auch nicht in wiefern das einen Unterschied macht.
                        Einen Unterschied wird es nicht machen. Allenfalls gibt es eine Rückfrage wegen der anderen an der GbR Beteiligten. Dann musst du erneut klarstellen, dass dir bestimmte Module gehören.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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